Mittelständler, die über umfangreiche Berichtspflichten klagen. Konzerne, die Produktion ins Ausland verlagern. Die deutsche Bürokratie wird immer mehr zum Standortnachteil.
Regelungsdichte in Deutschland nimmt immer mehr zu

Die Regelungsdichte in Deutschland ist in den letzten zehn Jahren stark gestiegen. Laut einer Statistik der Bundesregierung hat sowohl die Anzahl der bundesrechtlichen Gesetze als auch die Anzahl der Einzelnormen in diesem Zeitraum deutlich zugenommen. Die vorliegende Aufstellung der Deutschen Presse-Agentur zeigt, dass am 1. Januar 2014 noch 1671 Gesetze mit 44.216 Einzelnormen galten, während es zu Beginn dieses Jahres bereits 1792 Gesetze mit insgesamt 52.155 Einzelnormen waren.
Das Dickicht der Vorschriften ist nicht nur auf der Ebene der Gesetze des Bundestages dichter geworden, sondern auch bei den Rechtsverordnungen, die die Exekutive die Details regelt. Am Stichtag 1. Januar 2014 gab es laut Bundesregierung 2720 bundesrechtliche Verordnungen mit 38.192 Einzelnormen. Zehn Jahre später bestanden die zum Stichtag 1. Januar geltenden 2854 Rechtsverordnungen des Bundes aus 44.272 Einzelnormen.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wies darauf hin, dass die Anzahl an Gesetzen nicht mit der Bürokratielast gleichgesetzt werden könne. Schließlich brauche man ja auch ein Gesetz, um Bürokratie abzubauen. Auch löse nicht jede Einzelnorm oder jedes Gesetz bürokratische Kosten aus. Es sei dennoch Ziel des Bundesjustizministeriums, dem weiteren Anstieg der Zahl der Einzelnormen entgegenzutreten, indem «wir die Rechtssetzung einfacher und verständlicher machen».
Wirtschaftsverbände klagten über zu viele Auflagen
Auf die Frage, ob es für Handwerker, private Vermieter, ehrenamtlich Tätige und andere Menschen ohne juristische Vorbildung in Deutschland noch problemlos möglich sei, sich in jedem Fall gesetzeskonform zu verhalten, räumt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, ein: «Wir haben in Deutschland eine ziemlich hohe Regelungsdichte.» Es sei auch nicht gut, wenn man für zu viele Vorgänge eine Fachkraft oder einen Rechtsanwalt beauftragen müsse.
Die Lage sei aber nicht hoffnungslos, fügt die Abgeordnete hinzu. Eichwede sagt: «Wir haben in Teilen ein Dickicht, aber wir haben auch die Möglichkeit, das zu ändern.» Gleichzeitig betont sie: «Bürokratieabbau darf nicht zum Abbau berechtigter Schutzinteressen führen.»
Die Wirtschaftsverbände hatten zuletzt häufig kritisiert, dass zu viele bürokratische Auflagen und umfangreiche Berichtspflichten sowie hohe Energiepreise eine Belastung darstellen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Entlastungen für das Jahr 2023, wie kürzere Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Belege und die Möglichkeit, manche Angelegenheiten per E-Mail statt per Brief mit Unterschrift zu regeln, wurden zwar positiv aufgenommen, aber insgesamt als unzureichend beurteilt. Das Bürokratie-Entlastungsgesetz, das Justizminister Marco Buschmann kürzlich vorgelegt hat, wird voraussichtlich im März vom Kabinett verabschiedet.
Grünen wird Hang zu überkomplexen Regelungen nachgesagt
Gemäß der seit 2015 geltenden One-in-One-Out-Regel muss für jede gesetzlich eingeführte Belastung der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode eine mindestens gleich hohe Entlastung erfolgen. Trotz Ausnahmen, wie beispielsweise Auswirkungen aufgrund von EU-Recht und zeitlich begrenztem Erfüllungsaufwand, steigt der Aufwand dennoch.
Die Umstellung vom Schriftform-Erfordernis auf die Textform sei beispielsweise nicht in jedem Fall wünschenswert, sagt SPD-Rechtspolitikerin Eichwede. Bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrags sei eine E-Mail beispielsweise nicht ausreichend. Sie meint: «Bei einem Gewerbemietvertrag beispielsweise mag das anders sein, denn da könnte man davon ausgehen, dass kontinuierlich jemanden in die Mailbox schaut.»
Die Grünen werden oft beschuldigt, überkomplexe Regelungen im Dienste der Einzelfallgerechtigkeit zu bevorzugen. Durch den Wunsch, keinen Fall zu übersehen, entstehen manchmal Regelwerke, die für juristische Laien schwer verständlich sind.
Der Wunsch nach möglichst leicht verständlichen Gesetzen, die einen gewissen Spielraum lassen, sei nachvollziehbar, sagt Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). Dem stünden leider zwei «wahrscheinlich urdeutsche Anliegen entgegen»: Der große Wunsch danach, jeden Einzelfall möglichst exakt im Gesetz geregelt zu wissen – wobei «die Frage ist, ob das wirklich Gerechtigkeit darstellt». Außerdem das Streben nach möglichst großer Sicherheit. «Und wenn ich schon die Sicherheit nicht gewährleisten kann, dann aber zumindest die Haftung von jemandem, der dafür verantwortlich sein muss, dass am hinteren Ende etwas nicht sicher ist.»
Sich von dieser Vollkasko-Mentalität zu lösen, fiele womöglich nicht nur manchen Bürgerinnen und Bürgern schwer, sondern auch den Menschen, die in der öffentlichen Verwaltung arbeiten. Gentges würde sich jedenfalls über einen Kulturwandel und eine neue Führungskultur in der Verwaltung freuen. Die CDU-Politikerin sagt: «Über die Jahrzehnte haben wir Verwaltungen doch eher dahin erzogen, von Ermessen nicht möglichst breit Gebrauch zu machen, sondern den Weg zu beschreiten, der am wenigsten Risiko birgt.»
Buschmann will «bei Kleinigkeiten mal fünfe gerade sein lassen»
Justizminister Buschmann sieht das ähnlich. Im vergangenen Dezember hat er in einem Interview gesagt: «Viele Bürger und Betriebe nervt ja nicht nur, was im Gesetz steht, sondern auch die Art und Weise, wie die Gesetze von den Behörden vollzogen werden.» Dort müsse mehr Tempo aufgenommen werden, und «dass wir vielleicht auch bei Kleinigkeiten mal fünfe gerade sein lassen».
Wenn die Anweisung von ganz oben komme, so wie etwa bei den auf Drängen der Bundesregierung beschleunigten Genehmigungsverfahren für den Bau von Flüssiggas-Terminals, sei Tempo ausnahmsweise auch in Deutschland möglich, sagt Rechtsanwalt Jan Thiele, der sich in einer Kanzlei in Potsdam unter anderem mit der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen beschäftigt. Im Alltag wehe in den Behörden jedoch ein ganz anderer Geist. «Der Mut zur Entscheidung fehlt.» Dabei ist der Anwalt überzeugt, dass der öffentlichen Verwaltung aufgrund des Personalmangels ohne eine Reduzierung der Genehmigungspflichten und ohne einfachere, digitalere Verfahren ohnehin langfristig der Kollaps droht.








