Die Bundesregierung kann sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung festlegen, um Asylentscheidungen zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern.
Schwarz-Rot treibt Asylreform voran
Das schwarz-rote Kabinett hat eine weitere Reform eingeleitet, um den angekündigten Kurswechsel in der Migrationspolitik voranzutreiben. Laut Bundespresseamt hat es über eine Formulierungshilfe des Innenministeriums zur Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer entschieden. Die Bundesregierung kann diese Einstufung nun per Rechtsverordnung vornehmen, ohne die Zustimmung des Bundesrats einholen zu müssen. Dies wurde nötig, da entsprechende Vorhaben in der Vergangenheit durch Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken im Bundesrat blockiert wurden.
Es gehe darum, die «Asylwende» zu vollziehen, sagte Dobrindt, der sich nach der Kabinettssitzung im Innenausschuss den Fragen der Abgeordneten zu den von ihm angeordneten Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen stellte. Von Deutschlands Nachbarstaaten werde dieser Kurswechsel insgesamt positiv aufgenommen. Politiker der Linken und der Grünen kritisierten, dass der Minister vor seiner Befragung im Ausschuss erst mit Pressevertretern sprach.
Fokus auf Maghreb-Staaten und Indien
Die von Schwarz-Rot geplante Reform soll Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern. Möglich wird die Einstufung zusätzlicher Länder per Verordnung, weil sie sich nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll, das ohnehin nur sehr wenige Schutzsuchende zugesprochen bekommen. Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: «Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien.» Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten solle geprüft werden.
Kein Anwalt mehr vom Staat
Laut Kabinettsbeschluss soll auch eine Vorschrift gestrichen werden, die besagt, dass Personen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt erhalten. Diese Verpflichtung wurde während der Amtszeit der Ampel-Regierung auf Drängen der Grünen in das Aufenthaltsrecht aufgenommen. Sie gilt auch für Asylbewerber, die im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen und für die sogenannte Überstellungshaft angeordnet wurde.
Die Reformpläne müssen noch vom Bundestag genehmigt werden.