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Regierung hält an Bürgergeld für Ukraine-Flüchtlinge fest

Sollen Flüchtlinge aus der Ukraine weiter Bürgergeld erhalten oder geringere Leistungen, die auch Asylbewerber bekommen? Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung halten nichts von dieser Debatte.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärt, es gebe keine Pläne, Ukraine-Flüchtlingen künftig nur Leistungen für Asylbewerber zukommen zu lassen.
Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Die Bundesregierung hat Forderungen nach geringeren staatlichen Leistungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge abgelehnt. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte in Berlin, dass es seitens der Regierung keine Pläne gebe, den Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nach Deutschland geflohen sind, künftig anstelle von Bürgergeld Leistungen für Asylbewerber zu gewähren.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums wies darauf hin, dass durch die Zuständigkeit der Jobcenter für Geflüchtete aus der Ukraine auch schneller Maßnahmen für ihre Integration in den Arbeitsmarkt ergriffen werden könnten.

FDP-Generalsekretär: Kein Bürgergeld mehr

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte der «Bild»-Zeitung gesagt: «Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.» Ähnliche Forderungen waren zuvor bereits aus der Union gekommen, aber auch aus der FDP-Bundestagsfraktion.

Zuletzt hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) die Zahlung von Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge infrage gestellt und argumentiert, das Bürgergeld sei zum «Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme» geworden.

Das gilt derzeit

Ukraine-Flüchtlinge hatten in den ersten Monaten nach dem Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 nur Anspruch auf Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit Juni 2022 erhalten sie jedoch Grundsicherung, also die gleichen Leistungen wie Empfänger von Bürgergeld (damals noch Hartz-IV).

Die etwa 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich in Deutschland aufhalten, wurden gemäß der Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union aufgenommen und mussten daher keinen Asylantrag stellen. Maximilian Kall, Sprecher des Bundesinnenministeriums, teilte mit, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die erneute Verlängerung dieser Richtlinie begrüßt habe, jedoch eine verbesserte Verteilung der Flüchtlinge in Europa gefordert habe, da derzeit besonders viele ukrainische Flüchtlinge in Polen, Deutschland und Tschechien leben.

Im März 2024 waren laut Arbeitsagentur 185.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt – 127.000 mehr als vor Kriegsbeginn. Darüber hinaus hatten im März 47.000 Ukrainerinnen und Ukrainer eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung – 39.000 mehr als vor Kriegsbeginn. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums erklärte, dass viele Ukrainerinnen auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder warteten oder Deutschkurse besuchten.

dpa