Bei Hochwasser, Stromausfällen oder der Evakuierung von Stadtteilen müssen sie bereit sein. Ein Problem: Unklar ist, wieviele Helfer eingeplant sind, aber eine Doppelfunktion haben.
Regierung kennt Zahl einsatzfähiger Zivilschutz-Helfer nicht

Laut eigenen Angaben hat die Bundesregierung keinen Überblick über die Anzahl der einsatzfähigen Helfer, die im Falle eines Angriffs für Zivilschutzaufgaben zur Verfügung stehen würden. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Jan Köstering (Linke) hervorgeht, ist nicht bekannt, wie viele Soldaten und Polizeibeamte unter den Zehntausenden von Ehrenamtlichen sind, die sich bei anerkannten Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder dem THW engagieren.
Dies ist wichtig, da Angehörige dieser Berufsgruppen im Spannungs- oder Verteidigungsfall möglicherweise andere Verpflichtungen haben. Sie könnten daher nicht für die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser, Notstrom oder Behelfsunterkünften zur Verfügung stehen.
Köstering fragte das Innenministerium konkret danach, wie viele ausgebildete und einsatzfähige Helferinnen und Helfer über THW, DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) verfügbar sind, die gleichzeitig in den Strukturen des Bundes im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung als Soldaten, Beamte im Dienst des Bundes oder in nachgeordneten Behörden tätig sind.
Doppelmitgliedschaften werden nicht erfasst
In der Antwort des Ministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: «Sowohl die Bundeswehr als auch die übrigen Organe des Bundes und die genannten Hilfsorganisationen, wie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) erfassen derzeit mangels rechtlicher Grundlage keine Doppelmitgliedschaften in anderen Behörden und Organisationen – weder hinsichtlich eines zusätzlichen Ehrenamtes noch einer hauptamtlichen Tätigkeit.»
Es könne auch keine Aussage darüber abgeleitet werden, wie sich eine Doppelmitgliedschaft in einem Katastrophenfall unvorhersehbaren Ausmaßes auf die Verfügbarkeit auswirken würde.
Das Ministerium informierte den Abgeordneten auch darüber, dass es keine Erfassung darüber gibt, wie viele Helferinnen und Helfer von anerkannten Hilfsorganisationen gleichzeitig in anderen Bereichen als Beamte bei Feuerwehr, Polizei oder der Bundeswehr tätig sind.
Gesamtstaatliche Verteidigung ein wichtiges Thema
Die Länder sind in Deutschland für den Katastrophenschutz verantwortlich. Dies umfasst Situationen wie Großbrände, kriminelle Cyberattacken oder Naturkatastrophen. Der Bund ist für den Zivilschutz zuständig, also den Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Köstering hatte zuvor schon Reformen mit Blick auf den Katastrophenschutz gefordert: «Die Waldbrände zeigen uns einmal mehr, dass freiwillige Feuerwehren und die Menschen vor Ort an ihre Belastungsgrenzen kommen. Das seit Jahrzehnten etablierte Hick-Hack zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss endlich überwunden werden.»