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Neues Gesetz für Betriebsrenten in Deutschland

Regierung plant Ausweitung von Betriebsrenten für Beschäftigte mit geringem und mittlerem Verdienst. Verbesserungen sollen mehr Sicherheit im Alter bieten.

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Mitarbeitende einer Bank demonstrieren für den Erhalt ihrer Betriebsrente. (Foto: Archiv)
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Mit einem neuen Gesetz will die Regierung für eine stärkere Verbreitung von Betriebsrenten sorgen. Vermehrt sollen sich auch Beschäftigte mit geringem und mittlerem Verdienst über Betriebsrenten fürs Alter absichern. «Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei», sagte Arbeitsministerin Bärbel Bas der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Finanzminister Lars Klingbeil sprach von einer wichtigen Säule neben der gesetzlichen Rente. 

Durch das «Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz» von Bas und Klingbeil (beide SPD), das heute im Kabinett grünes Licht bekommen soll, soll es kleineren Unternehmen erleichtert werden, Betriebsrenten anzubieten, etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Das bestehende Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betriebliche Altersversorgung vereinbaren können, soll entsprechend weiterentwickelt werden. 

Bas sagte: «Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden.» Besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen sollten von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren.

Klingbeil sagte der dpa, Betriebsrenten trügen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet hätten, von ihrer Rente gut leben könnten. «Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben.»

Mehr Risiken

Es soll einfacher gemacht werden, sogenannte Opting-Out-Systeme zu nutzen, bei denen man aktiv widersprechen muss, um zu verhindern, dass ein Teil des Entgelts nicht automatisch für Betriebsrenten verwendet wird.

Beim Sparen sollen Risiken und damit auch Renditen höher sein können. Vorschriften für Pensionskassen werden «flexibilisiert», wie es heißt. Auch die steuerliche Förderung der Betriebsrenten soll erhöht werden.

Verbreitung sinkt

Ende 2023 hatten 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber eine aktive Betriebsrentenanwartschaft. Das sind zwar 500.000 mehr als etwa im Jahr 2017, wegen des gleichzeitigen Beschäftigungsaufbaus ging die Verbreitungsquote aber leicht auf 52 Prozent zurück.

Laut dem Gesetzentwurf sollen die geplanten steuerlichen Verbesserungen den Staat jährlich rund 155 Millionen Euro kosten.

dpa