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Rentenanpassung: Bundesrat genehmigt Erhöhung um 4,24 Prozent ab Juli 2023

Der Bundesrat hat der Rentenerhöhung von 4,24 Prozent ab Juli 2023 zugestimmt. Dies führt zu höheren monatlichen Zahlungen für Rentner und Anpassungen bei Pflegegeld und Alterssicherung für Landwirte.

Bundesrat genehmigt Rentenerhöhung ab Juli 2023
Bildquelle: Centre for Ageing Better auf Unsplash

Der Bundesrat hat heute der vorgesehenen Rentenerhöhung zugestimmt. Ab dem 1. Juli 2023 dürfen sich die Rentner über eine Anpassung von 4,24 Prozent freuen. Diese Entscheidung folgt einem bereits Ende April gefassten Beschluss des Bundeskabinetts.

Durch die Anpassung wird der Wert eines Rentenpunkts von 40,79 Euro auf 42,52 Euro angehoben, was einer Steigerung von rund 4,2 Prozent entspricht. Außerdem wird die Alterssicherung für Landwirte auf 19,63 Euro pro Rentenpunkt erhöht. Die Beträge für das Mindest- und Höchstpflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung steigen auf 482 Euro und 1916 Euro pro Monat.

Details zur Rentensteigerung

Um die eigene Bruttorente zu berechnen, multiplizieren Rentner die neue Rentenwertzahl mit der Anzahl der erworbenen Rentenpunkte. Hierdurch ergibt sich eine Erhöhung um 4,24 Prozent im Vergleich zu den Werten im Juni.

  • Rentner mit einer Rente von 1000 Euro können mit einer monatlichen Erhöhung von 42,40 Euro rechnen.
  • Bei einer Rente von 1500 Euro sind es 63,60 Euro mehr.
  • Für eine monatliche Rente von 2000 Euro beträgt die Erhöhung 84,80 Euro.

Die rechnerische Höchstgrenze für eine gesetzliche Rente, die nach 45 Arbeitsjahren an der Beitragsbemessungsgrenze liegt, beläuft sich auf 3589 Euro im Monat. Daraus ergibt sich eine maximale Erhöhung von 152,17 Euro, wodurch die neue Obergrenze auf 3741,17 Euro ansteigt.

Ausblick auf die Rentenerhöhung 2026

Bisherige Rente Erhöhung Rente ab Juli 2026
450 € 19,08 € 469,08 €
500 € 21,20 € 521,20 €
550 € 23,32 € 573,32 €
600 € 25,44 € 625,44 €
650 € 27,56 € 677,56 €
700 € 29,68 € 729,68 €
750 € 31,80 € 781,80 €
800 € 33,92 € 833,92 €
850 € 36,04 € 886,04 €
900 € 38,16 € 938,16 €
950 € 40,28 € 990,28 €
1.000 € 42,40 € 1.042,40 €
1.050 € 44,52 € 1.094,52 €
1.100 € 46,64 € 1.146,64 €
1.150 € 48,76 € 1.198,76 €
1.200 € 50,88 € 1.250,88 €
1.250 € 53,00 € 1.303,00 €
1.300 € 55,12 € 1.355,12 €
1.350 € 57,24 € 1.407,24 €
1.400 € 59,36 € 1.459,36 €
1.450 € 61,48 € 1.511,48 €
1.500 € 63,60 € 1.563,60 €
1.550 € 65,72 € 1.615,72 €
1.600 € 67,84 € 1.667,84 €
1.650 € 69,96 € 1.719,96 €
1.700 € 72,08 € 1.772,08 €
1.750 € 74,20 € 1.824,20 €
1.800 € 76,32 € 1.876,32 €
1.850 € 78,44 € 1.928,44 €
1.900 € 80,56 € 1.980,56 €
1.950 € 82,68 € 2.032,68 €
2.000 € 84,80 € 2.084,80 €
2.050 € 86,92 € 2.136,92 €
2.100 € 89,04 € 2.189,04 €
2.150 € 91,16 € 2.241,16 €
2.200 € 93,28 € 2.293,28 €
2.250 € 95,40 € 2.345,40 €
2.300 € 97,52 € 2.397,52 €
2.350 € 99,64 € 2.449,64 €
2.400 € 101,76 € 2.501,76 €
2.450 € 103,88 € 2.553,88 €
2.500 € 106,00 € 2.606,00 €
2.550 € 108,12 € 2.658,12 €
2.600 € 110,24 € 2.710,24 €
2.650 € 112,36 € 2.762,36 €
2.700 € 114,48 € 2.814,48 €
2.750 € 116,60 € 2.866,60 €
2.800 € 118,72 € 2.918,72 €
2.850 € 120,84 € 2.970,84 €
2.900 € 122,96 € 3.022,96 €
2.950 € 125,08 € 3.075,08 €
3.000 € 127,20 € 3.127,20 €
3.050 € 129,32 € 3.179,32 €
3.100 € 131,44 € 3.231,44 €
3.150 € 133,56 € 3.283,56 €
3.200 € 135,68 € 3.335,68 €
3.250 € 137,80 € 3.387,80 €
3.300 € 139,92 € 3.439,92 €
3.350 € 142,04 € 3.492,04 €
3.400 € 144,16 € 3.544,16 €
3.450 € 146,28 € 3.596,28 €
3.500 € 148,40 € 3.648,40 €
3.550 € 150,52 € 3.700,52 €
3.589 € 152,17 € 3.741,17 €

Steuerliche Aspekte für Rentner

In den letzten zwei Jahren haben die Anhebungen der Renten und der Freibeträge dazu geführt, dass jährlich etwa 100.000 Rentner in die Steuerpflicht rutschten. Dies entspricht rund 0,5 Prozent der gesamten Rentnergemeinschaft. Der Schwellenwert zur Steuerpflicht liegt bei etwa 1500 Euro Bruttorente pro Monat.

Da der Rentenfreibetrag für neue Rentner jährlich sinkt, benötigen Bestandsrentner höhere Einkünfte, um steuerpflichtig zu werden. Dies reduziert die Anzahl der Rentner, die aufgrund der Rentenerhöhung in die Steuerpflicht fallen. Die genaue Zahl für dieses Jahr ist derzeit noch nicht bekannt. Gleichzeitig wurde der Grundfreibetrag in diesem Jahr von 12.096 Euro auf 12.348 Euro angehoben, was manches Rentnerhaushalt von der Steuerpflicht befreit.

Steuerpflichtige Beträge

Die in diesem Zusammenhang genannten Renten sind Bruttobeträge, von denen Steuern sowie bestimmte Sozialabgaben abgezogen werden. Die Berechnung dieser Abgaben gestaltet sich als komplex. Zunächst gibt es einen Rentenfreibetrag, der steuerfrei bleibt und von dem Jahr abhängt, in dem der Rentner in den Ruhestand geht. Für Rentner, die in diesem Jahr ihren Ruhestand antreten, liegt dieser Freibetrag bei 16 Prozent der ersten Bruttorente.

Ein Beispiel kann das verdeutlichen: Ein Rentner, der monatlich 1500 Euro bezieht, hat ein Jahreseinkommen von 18.000 Euro. Sein Steuerrabatt beläuft sich auf 16 Prozent, was 2880 Euro ergibt. Von den verbleibenden 15.120 Euro werden dann der Grundfreibetrag von 12.348 Euro, die Werbungskostenpauschale von 102 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die in diesem Jahr durchschnittlich bei 12,5 Prozent liegen. Letztlich verbleiben 384 Euro, die steuerpflichtig sind, was eine Steuerbelastung von 55 Euro zur Folge hat.

Auszahlungszeitpunkte der Rentenerhöhung

Obwohl der neue Rentenwert ab dem 1. Juli gültig ist, stellen sich die tatsächlichen Auszahlungstermine unterschiedlich dar. Rentner, die bis einschließlich März 2004 in Rente gegangen sind, erhalten ihre Zahlungen vorschüssig. So wird die Juli-Rente bereits am 30. Juni ausgezahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, wird die Zahlung entsprechend vorgezogen. Rentner, die nach April 2004 in Rente gegangen sind, müssen auf die regulären Zahlungszeitpunkte warten.


Quellen: Focus, Renten-Erhöhung ab Juli: Mehr Geld für Rentner

Bildquelle: Bildquelle: Centre for Ageing Better auf Unsplash

Ronny Winkler