Stabile Bezüge, Mütter- und Aktivrente: Lange wurde über das Rentenpaket der Koalition gerungen. Nun hatten die Bundesländer noch einmal das Wort.
Rentenpaket kann in Kraft treten

Der Bundesrat hat das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition genehmigt. Das Gesetz zur Sicherung des Rentenniveaus und zur vollen Anrechnung der Kindererziehungszeiten kann somit nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar in Kraft treten. Eine Steuerbefreiung wird mit der Aktivrente eingeführt. Verbesserte Regelungen gelten für Betriebsrenten.
Haltelinie
Die Haltelinie für das Rentenniveau galt bisher nur bis dieses Jahr. Nun bleibt sie bis 2031 bei 48 Prozent. Eine Standardrente wird im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen festgelegt. Die Renten werden jährlich mit Bundesmitteln angepasst, um sicherzustellen, dass das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter die Haltelinie fällt. Laut Regierung wird eine Rente von 1.500 Euro ab dem 1. Juli 2031 um 35 Euro pro Monat höher ausfallen.
Das kostet ab 2029 zunächst jährlich Summen von 3,6 Milliarden Euro bis zu 11 Milliarden 2031, aber auch danach zweistellige Milliardenbeträge. Das Rentenniveau sinkt zwar ab 2032, aber von einem höheren Niveau aus. Die Niveaustabilisierung war der SPD besonders wichtig. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte im Bundesrat, es sein «ein Kern des Sozialstaats», dass sich Arbeit lohnen müsse.
Mütterrente
Die Mütterrente bedeutet, dass Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Die Zeit, die für die Rentenberechnung angerechnet wird, wird für vor 1992 geborene Kinder um sechs Monate auf drei Jahre verlängert. Ab 2027 soll die Erziehung durch Mütter oder Väter in den ersten drei Lebensjahren der Kinder gleichwertig anerkannt werden, wobei die Anerkennung für das erste Jahr erst im darauffolgenden Jahr rückwirkend erfolgt. Die Kosten belaufen sich auf 5 Milliarden Euro jährlich. Dies war hauptsächlich ein Anliegen der CSU. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lobte das Rentenpaket als wichtiges Signal für die Anerkennung von Lebensleistung.
Aktivrente
Zusätzlich wird das Verbot der befristeten Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Sachgrund über das Rentenalter hinaus aufgehoben. Dies wird kombiniert mit dem ebenfalls beschlossenen Aktivrentengesetz: Ab dem nächsten Jahr können Rentnerinnen und Rentner in einem Beschäftigungsverhältnis 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. Laut Regierung könnten 168.000 Menschen in Rente arbeiten. Die Idee des freiwilligen Steuerbonus stammte aus der CDU.
Betriebsrente
Der Bundesrat beschloss außerdem ein Gesetz zur Verbesserung der Betriebsrenten. Sie sollen weiterhin freiwillig sein, jedoch attraktiver werden. Insbesondere bei kleinen Unternehmen und Geringverdienern sollen sie erweitert werden. Der steuerliche Förderhöchstbetrag wird erhöht.
Weitere Ankündigungen
„Für die Bürgerinnen und Bürger sind unter Schwarz-Rot noch weitere Rentenreformen geplant. Zwei Tage zuvor wurde eine Rentenkommission vom Bundeskabinett eingesetzt. Ihr Ziel ist es, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Altersvorsorge gewährleistet und eine Überlastung der Beitrags- und Steuerzahler vermieden werden kann – auch angesichts des zunehmenden Renteneintritts der Babyboomer. Die Gesetzgebung soll ab Mitte 2026 folgen.“








