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Rentenpräsidentin: Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Um das Risiko für Freiberufler zu mindern, im Alter nicht ausreichend abgesichert zu sein, sollen laut Gundula Roßbach möglichst schnell Maßnahmen ergriffen werden.

«Wir bauen darauf, dass die Bundesregierung die Altersvorsorgepflicht in dieser Legislaturperiode einführt», sagt Rentenpräsidentin Gundula Roßbach.
Foto: Marijan Murat/dpa

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, plädiert für die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige noch in dieser Legislaturperiode.

«Das Risiko von Selbstständigen, im Alter in der Grundsicherung zu landen, ist deutlich größer als bei abhängig Beschäftigten», sagte Roßbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). «Wir bauen darauf, dass die Bundesregierung die Altersvorsorgepflicht in dieser Legislaturperiode einführt.» Wichtig sei dabei aber auch, dass die Regelungen für alle Beteiligten möglichst einfach und digital umsetzbar seien.

Anhebung des Renteneintrittsalters?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits im Dezember bekräftigt, eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige auf den Weg bringen zu wollen. Roßbach kritisierte: «Wir haben in Deutschland die fast einmalige Situation, dass wir eine so große Personengruppe wie die Selbstständigen nicht obligatorisch versichern. Wir sollten für diese Gruppe eine verpflichtende Alterssicherung vorsehen.»

Das Renteneintrittsalter muss ihrer Ansicht nach derzeit nicht angehoben werden. «Beim Renteneintrittsalter sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf», sagte sie. «Das durchschnittliche Alter, zu dem die Menschen tatsächlich in Altersrente gehen, liegt momentan bei 64,1 Jahren. Bis 2031 soll die Altersgrenze auf 67 steigen. Was als abschlagsfreie Rente ab 63 eingeführt wurde, wächst im gleichen Zeitraum zur Rente ab 65 Jahren auf», fügte sie hinzu.

dpa