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Verbindungen nach Russland überprüft im Prozess um tödliche Messerattacke

Nach TV-Bericht werden mögliche Verbindungen des Angeklagten nach Russland untersucht, um Täterwissen zu klären.

Der Angeklagte Sulaiman A. sitzt beim Prozessauftakt im Gerichtssaal. (Archivbild)
Foto: Marijan Murat/dpa

Nachdem ein entsprechender Fernsehbericht ausgestrahlt wurde, wird im Prozess um die tödliche Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz die Möglichkeit der Verbindungen des Angeklagten nach Russland überprüft. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart wird das Landeskriminalamt und die Generalbundesanwaltschaft auffordern, dem Gericht etwaige Erkenntnisse vor dem Tatgeschehen mitzuteilen, so ein Gerichtssprecher. Gegebenenfalls wird auch eine entsprechende Anfrage an den Bundesnachrichtendienst gestellt.

In der am späten Sonntagabend ausgestrahlten ZDF-Sendung «Terra X History» hatte ein Internetprofiler über verdächtige Suchanfragen aus Russland Tage vor der Messerattacke berichtet – mit Begriffen, die Täterwissen vermuten ließen. Sicherheitskreise allerdings wiesen nach dpa-Informationen darauf hin, dass entsprechende Hinweise auf Google Trends nicht auf Tage genau vor der Mannheimer Messerattacke terminiert werden könnten. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat der mittlerweile 26-jährige Angeklagte am 31. Mai 2024 bei dem Angriff in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer verletzt: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den 29-jährigen Polizist Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen.

Angeblich Gelehrter als Chat-Partner

Sulaiman A. gab vor Gericht an, dass er Bestätigung für seinen geplanten Angriff auf Telegram erhalten hatte. Ein Chat-Partner auf dem Messenger-Dienst, der als eine Art Gelehrter galt, hatte von der Tötung von Polizisten und Mudschaheddin gesprochen, berichtete er Ende März. Mudschaheddin bezieht sich in der Regel auf Kämpfer islamistischer Gruppen.

Laut eigenen Angaben konnten die Sicherheitsbehörden den Gelehrten, der sich nur OR nannte, nicht identifizieren. Der Gerichtssprecher sagte, dass es vom Verlauf der weiteren Beweisaufnahme abhängen werde, ob es dem Gericht möglich sein wird.

Er sei neugierig geworden, sagte der Angeklagte. Er habe mit dem Chat-Partner auch über eine mögliche Tötung von Michael Stürzenberger gesprochen, Vorstandsmitglied der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE). Er habe ihn gefragt, ob er eine Straftat begehen dürfe, auch wenn er einen Aufenthaltstitel habe. «Er hat mich bestätigt, dass ich das machen darf.» Der Afghane ist unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt.

Der Bundesanwalt glaubt, dass Sulaiman A. Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat hegt. Dies hat der Angeklagte auch vor Gericht bestätigt. Nach Angaben des Bundesanwalts sei er schließlich zu dem Schluss gekommen, dass es nicht nur legitim, sondern seine religiöse Pflicht sei, vermeintliche Ungläubige zu töten. Der Angeklagte lebte zuletzt mit seiner Frau und Kindern in Heppenheim, Hessen – etwa 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.

dpa