Die Bundesregierung will mit der geplanten Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen Ermittlern die Arbeit erleichtern. Der Richterbund hält den dazu vorgelegten Entwurf für rechtskonform.
Richterbund lobt Hubigs Vorschlag zur IP-Speicherpflicht

Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen wird von Richtern und Staatsanwälten als effektives Instrument zur Bekämpfung von Internetkriminalität angesehen. Laut einer Einschätzung des Deutschen Richterbunds (DRB) entspricht die vorgesehene Speicherfrist von drei Monaten den Anforderungen der Ermittler und stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte dar.
Kriminelle Nutzer können identifiziert werden
Das Justizministerium hat Länder und Verbände gebeten, bis zu diesem Freitag eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben. Die IP-Adresse wird vorübergehend vergeben. Sie ist praktisch die Adresse eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Gemäß dem Entwurf sollen Internetanbieter nun dazu verpflichtet werden, vorsorglich zu speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.
Keine Speicherung von Standortdaten
Es sollen auch zusätzliche Daten gespeichert werden, wie Portnummern, die für die eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich sind. Dagegen ist es nicht vorgesehen, welche Websites der Nutzer besucht hat oder wo er sich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hat.
Das Hauptziel der geplanten Speicherpflicht, auf die Hubig in diesem Frühjahr einen Kabinettsbeschluss anstrebt, ist vor allem eine höhere Aufklärungsrate bei Online-Betrug, Hasskriminalität im Netz und Kinderpornografie. Das Bundeskriminalamt (BKA) argumentiert, dass die IP-Adresse oft der einzige Ermittlungsansatz bei der Suche nach Tätern ist, die Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern im Internet verbreiten.
Unter anderem aus den Reihen der Grünen kommt jedoch Kritik. Sie nennen das Vorhaben eine «anlasslose Massenüberwachung». Die CSU könnte sich dagegen auch eine sechsmonatige Speicherpflicht vorstellen.
Richterbund: Streit endlich beilegen
DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnt vor neuen Grabenkämpfen. Er sagt: «Es ist höchste Zeit, den erbittert geführten politischen Streit um die IP-Adressen-Speicherung beizulegen.» Schließlich habe der Europäische Gerichtshof Deutschland längst den Weg für eine europarechtskonforme Regelung gewiesen. Dieser Weg werde mit dem nun vorgelegten Entwurf jetzt endlich beschritten.
Buschmann wollte IP-Adressen erst bei Verdacht speichern
Die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wird seit 2017 aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht mehr angewendet. Während der Ampel-Regierung konnte keine Einigung unter den Koalitionspartnern erzielt werden, um eine Neuregelung zu verabschieden. Die FDP, die zu dieser Zeit den Justizminister Marco Buschmann stellte, war insbesondere gegen die Pflicht zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen.








