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Richterstreit: Kann Karlsruhe der Koalition helfen?

Schon einmal hat das Bundesverfassungsgericht der Politik eine Hilfestellung bei der Besetzung eines Richterpostens gegeben. Kann Karlsruhe jetzt wieder Ideengeber sein?

Bislang ist unklar, wie es mit der Nachbesetzung des Bundesverfassungsgerichts weitergeht. (Archivbild)
Foto: Uli Deck/dpa

Drei Wochen nach der gescheiterten Richterwahl im Bundestag ist der Streit um die Besetzung von drei Positionen am Bundesverfassungsgericht festgefahren. Ein Kompromiss zwischen Union und SPD ist nicht in Sicht. Sollte dies auch gegen Ende der parlamentarischen Sommerpause der Fall sein, wird das Bundesverfassungsgericht eine aktive Rolle übernehmen. Ende August wird dann der Wahlausschuss des Bundestags die Karlsruher Richter auffordern, selbst einen Vorschlag für die Position zu machen, für die die in der Union umstrittene Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf nominiert ist.

So ist es in Paragraf 7a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes geregelt. Brosius-Gersdorf ist von der SPD für die Nachfolge der Verfassungsrichterin Doris König aufgestellt worden, deren Amtszeit Ende Juni ausgelaufen ist. Wenn der Bundestag auch zwei Monate danach noch keine Entscheidung über die Nachfolge getroffen hat, muss das älteste Mitglied des Wahlausschusses das Verfassungsgericht laut Gesetz «unverzüglich» auffordern, einen eigenen Vorschlag zu machen. 

Ausschuss-Ältester will Pflicht «fristgerecht» nachkommen

Diese Aufgabe kommt in dem zwölfköpfigen Gremium dem 67-jährigen CDU-Politiker Stefan Korbach zu, der sich bereits darauf einrichtet. «Dieser Verpflichtung werde ich fristgerecht nachkommen», teilte er der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Dass der Bundestag vorher eine Entscheidung trifft, gilt als ausgeschlossen. Die erste Sitzung nach der Sommerpause ist erst für den 10. September vorgesehen. Eine Sondersitzung für die Richterwahl haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Gericht half der Politik schon im Mai auf die Sprünge 

Vor kurzem hat das Verfassungsgericht der Politik geholfen, als es um die Besetzung einer Richterstelle ging. Letztes Jahr wollte die Union eigentlich den Vizepräsidenten des Berliner Verfassungsgerichts, Robert Seegmüller, für den Verfassungsrichter Josef Christ nominieren. Die Grünen waren jedoch nicht einverstanden, obwohl man ihre Zustimmung für die erforderliche Zweidrittelmehrheit benötigte.

Es war eine Zeit des Wartens. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist bat der Wahlausschuss kurz vor der Bundestagswahl das Bundesverfassungsgericht um Vorschläge für die Nachfolge von Christ. Diese wurden erst drei Monate später nach der Konstituierung des neuen Bundestags und der Bildung der Regierung gemacht. Die Verfassungsrichter einigten sich auf drei Namen. Einstimmig wurde der Bundesarbeitsrichter Günter Spinner an erster Stelle platziert.

Schließlich übernahm die Union den Vorschlag und nominierte Spinner für den Wahlausschuss des Bundestags. Zusammen mit den beiden SPD-Vorschlägen Brosius-Gersdorf und der Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold ist er nun einer der drei Kandidaten, die eigentlich am 11. Juli im Bundestag gewählt werden sollten.

Vorschläge des Verfassungsgerichts nur Ideensammlung

Die Vorschläge des Verfassungsgerichts sind aber in keiner Weise bindend, sondern nur eine Ideensammlung. Die Entscheidung liegt weiter beim Bundestag. «Das Recht des Wahlorgans, einen nicht vom Bundesverfassungsgericht Vorgeschlagenen zu wählen, bleibt unberührt», heißt es im Gesetz.

Bisher bekunden beide Seiten den Willen, auch ohne Hilfestellung zu einer Einigung zu kommen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte kürzlich in einem dpa-Interview auf die Frage, ob Karlsruhe bei der Lösung des Streits eine Rolle spielen könnte: «Von der Priorität her muss man sagen, Ziel sollte es sein, dass wir das zunächst einmal im Bundestag bewerkstelligen können.» 

Hoffmann schlug vor, ein neues Richterpaket zu schnüren, was von der SPD und den Grünen abgelehnt wurde. Seitdem gibt es keinen neuen Lösungsansatz mehr. Die SPD will weiterhin an Brosius-Gersdorf festhalten, während die Unionsspitze aufgrund des Widerstands von Dutzenden Abgeordneten ihre Wahl nicht garantieren kann.

Nach weiteren drei Monaten kommt der Bundesrat ins Spiel

Es ist unklar, wie lange das Bundesverfassungsgericht für seine Vorschläge benötigen wird, wenn es dazu aufgefordert wird. Das Gericht selbst wollte sich dazu nicht äußern: «Von Ausführungen zu hypothetischen Vorgängen wird abgesehen», erklärte ein Sprecher auf Anfrage.

Ein Vorschlag aus Karlsruhe wird auf jeden Fall eine zusätzliche Frist auslösen. Wenn der Bundestag auch drei Monate später noch keine Entscheidung getroffen hat, kann der Bundesrat einschreiten. Die Koalitionspartner im Bundestag wollen dies bisher verhindern. Die Entscheidungsfindung dort dürfte auch nicht viel einfacher sein: In der Länderkammer ist ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

dpa