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Rückkehr aus Exil – Mutmaßliche Linksextremisten vor Gericht

In den Neunzigern sollen zwei Männer einen Anschlag auf einen Gefängnisbau geplant haben. Als dies scheiterte, tauchten sie ab. Fast genau 30 Jahre später stellen sie sich in Berlin einem Prozess.

Zwei mutmaßliche ehemalige Mitglieder der linksextremistischen Gruppe «Das Komitee» kommen vor Gericht. (Symbolbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa

Fast genau 30 Jahre nach einem gescheiterten Sprengstoffanschlag auf einen Gefängnisbau in Berlin beginnt der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Gruppe «Das Komitee». Für das Verfahren am Montag (9.30 Uhr) vor dem Berliner Kammergericht sind die beschuldigten Peter K. (65) und Thomas W. (62) aus ihrem Exil in Venezuela nach Deutschland zurückgekehrt. 

Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage gegen die mutmaßlichen Linksextremisten erhoben. Sie seien «hinreichend verdächtig, sich zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verabredet zu haben», hieß es damals von der obersten deutschen Anklagebehörde. 

Rund 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen

Laut Bundesanwaltschaft haben die Angeklagten spätestens im Herbst 1994 mit einem dritten, mittlerweile verstorbenen Komplizen die linksextremistische Vereinigung gegründet. Ihr Ziel war es, durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen gesellschaftspolitische Veränderungen herbeizuführen.

Gemäß der Anklage planten Peter K. und Thomas W. zusammen mit ihrem Komplizen im April 1995 einen Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Dazu sollen sie über 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen gefüllt und mit Zeitzündern präpariert haben.

Der Anschlag selbst fand nicht statt: Die Sprengvorrichtungen sollten auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt umgeladen werden, als eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife eingriff. Die Männer ergriffen die Flucht.

Asyl bekommen in Südamerika 

Die Männer gingen unter – und waren viele Jahre lang auf der Flucht. Fast 20 Jahre nachdem das Trio untergetaucht war, wurde der inzwischen verstorbene Verdächtige von dem Bundeskriminalamt in Venezuela aufgespürt. Die Polizei verhaftete ihn, und er wurde in Südamerika inhaftiert.

Das Auslieferungsersuchen Deutschlands wurde jedoch abgelehnt. Die beiden Angeklagten erhielten Asyl in Brasilien.

Bei Rückkehr am Flughafen festgenommen

Das Duo ist jetzt zurück in Deutschland. Laut Rechtsanwalt Lukas Theune gab es eine sogenannte Verständigung. Bei einem Geständnis können die Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Solche Absprachen im Strafprozess sind in geeigneten Fällen erlaubt. Sie sollen vor allem die Arbeitsbelastung der Justiz verringern, bieten aber auch den Angeklagten Vorteile.

Peter K. und Thomas W. wurden bei ihrer Ankunft am Hauptstadtflughafen BER aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen. Sie sind derzeit in Untersuchungshaft im Gefängnis Moabit. Die Verteidigung hat jedoch angekündigt, eine Freilassung zum Prozessauftakt zu beantragen.

Vorwurf noch lange nicht verjährt 

Dass es überhaupt nach fast 30 Jahren noch zum Prozess kommt, geht aus Sicht der Verteidigung auf einen «Trick» der Bundesanwaltschaft zurück. Sie wirft dem Duo nicht Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder den geplanten Anschlag in Grünau vor, sondern eine Verabredung zur Tat. Damit ist die Tat nicht nach 20 Jahren verjährt. Beschwerden dagegen blieben beim Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg, so Rechtsanwalt Lukas Theune. 

Der Vorsitzende Richter Gregor Herb hat bislang insgesamt vier Tage für den Prozess vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts angesetzt. Demnach wird ein Urteil am 8. April erwartet.

dpa