Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Rumänien: Extremist Georgescu darf nicht erneut kandidieren

Der rechtsextreme und russlandfreundliche Politiker Georgescu darf nicht erneut in Rumänien für das Präsidentenamt kandidieren. Nach der 2024 annullierten Wahl wird diese im Mai wiederholt.

Rumäniens Verfassungsgericht hat eine erneute Kandidatur des rechtsextremen Kremlfreunds Calin Georgescu für das Amt des Staatspräsidenten verboten.
Foto: Vadim Ghirda/AP/dpa

Das Verfassungsgericht Rumäniens hat entschieden, dass Calin Georgescu, ein prorussischer und rechtsextremer Politiker, nicht für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren darf. Das Gericht wies am Abend den Berufungsantrag Georgescus gegen die Entscheidung des Wahlbüros zurück, das die Kandidatur des Extremisten Tage zuvor nicht zugelassen hatte.

„Hunderte Anhänger von Georgescu protestierten vor dem Verfassungsgericht gegen den Beschluss. Die Polizei hatte dort das Sicherheitsaufgebot erheblich verstärkt.“

In der ersten Runde der Präsidentenwahl vom 24. November 2024 war Georgescu völlig überraschend für Beobachter und Meinungsforscher auf Platz eins gekommen. Er hatte vor allem über die Internet-App Tiktok für sich geworben. Das Verfassungsgericht hatte diese Wahl wegen Unregelmäßigkeiten bei Georgescus Wahlkampffinanzierung annulliert. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Georgescu erkenne demokratische Grundwerte nicht an

Laut Gericht wird die ausführliche Begründung des Urteils bald im Amtsblatt veröffentlicht. Das Wahlbüro hatte erklärt, dass Georgescu demokratische Grundwerte nicht respektiere und sich auf frühere Urteile des Verfassungsgerichts berufen habe. Georgescu hatte zuvor mehrfach angedeutet, dass er politische Parteien abschaffen möchte. Außerdem äußerte er sich kritisch zur Mitgliedschaft Rumäniens in der EU und der NATO, wie sie in der Verfassung verankert ist.

Der rumänische Auslandsgeheimdienst SIE hatte über einen Einfluss Russlands auf den Erfolg von Georgescu gesprochen. Er hatte im vergangenen Herbst behauptet, keinen Cent für seinen Wahlkampf ausgegeben zu haben. Die Ermittler zweifeln daran.

Ermittlungen gegen Georgescu 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Ende Februar gegen Georgescu wegen Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falschen Angaben zur Wahlkampffinanzierung und der Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation. Georgescu bestreitet die Vorwürfe und ist unter Auflagen auf freiem Fuß. Außerdem wird eine schwer bewaffnete Gruppe verfolgt, die laut Medienberichten Georgescu unterstützt.

dpa