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Verfassungsgericht prüft Annullierung, Entscheidung über umstrittene Präsidentenwahl in Rumänien steht bevor

Unterlegene Kandidaten fordern Offenlegung der Finanzierung und vermuten Einfluss aus dem Ausland, darunter Russland.

Das Verfassungsgericht Rumäniens könnte die Wahl des rechtsextremen Putin-Freunds Calin Georgescu zum Staatspräsidenten verhindern. (Archivbild)
Foto: Vadim Ghirda/AP

Das Verfassungsgericht Rumäniens könnte die erste Runde der Präsidentenwahl annullieren, bei der der prorussische Rechtsradikale Calin Georgescu auf Platz eins kam. Zwei der unterlegenen Präsidentenkandidaten haben die Wahl angefochten – laut Medienberichten vor allem mit der Begründung, dass Georgescu die Finanzierung seines Wahlkampfs nicht offengelegt habe. Das Gericht will laut veröffentlichter Tagesordnung am Donnerstag darüber urteilen.

Georgescu war am vergangenen Sonntag mit 22,94 Prozent der Stimmen auf Platz eins gelandet, gefolgt von der konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi mit 19,17 Prozent. Die entscheidende Stichwahl zwischen den beiden ist am 8. Dezember geplant. Am 1. Dezember findet in Rumänien zudem die Parlamentswahl statt.

Georgescu hatte der zentralen Wahlbehörde erklärt, er habe seine Kampagne mit «Null» Finanzmitteln betrieben. Er hatte vor allem auf der Internet-Plattform Tiktok für sich geworben. Zahlreiche Experten wiesen darauf hin, dass eine solche Online-Kampagne nicht ohne beträchtliche Finanzmittel möglich sei. Ein rumänischer Influencer erklärte, dass er für Werbung für Georgescu bezahlt worden sei.

Vorwurf der Auslandsfinanzierung

Die unterlegenen Präsidentenkandidaten Sebastian Constantin Popescu und Cristian Terhes haben laut Medienberichten an das Verfassungsgericht geschrieben, dass Georgescu gegen zwei Gesetzesparagrafen sowie gegen EU-Vorschriften verstoßen habe. Er habe die Finanzierung nicht offengelegt und Geld aus dem Ausland erhalten, was in Rumänien verboten ist. Viele Kommentatoren in Rumänien vermuten, dass Russland hinter Georgescus Wahlerfolg steckt.

Die Kläger schrieben weiterhin, dass EU-Vorschriften verletzt wurden, nach denen politische Werbung online als solche gekennzeichnet und deren Finanzierung angegeben werden muss. In Rumänien müssen Wahlergebnisse generell vom Verfassungsgericht bestätigt werden, nach Prüfung eventueller Anfechtungen.

dpa