Die Zahlungen ins Ausland machen etwa ein Prozent des Kindergelds aus. Empfänger sind meist EU-Arbeitnehmer mit Kindern im Heimatland.
Grenze von 500 Millionen Euro überschritten: Kindergeld für im Ausland lebende Kinder
Bis Ende November sind rund 470 Millionen Euro an Kindergeld für im Ausland lebende Kinder geflossen. Das teilte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mit. Zuvor hatte «Bild» berichtet. Rechnet man die Zahl für den Dezember hoch, so wird die Marke von 500 Millionen Euro voraussichtlich überschritten – genauso wie im Vorjahr, als die Familienkasse der BA 525,7 Millionen Euro auf ausländische Konten überwiesen hatte.
Die BA wies darauf hin, dass die Zahlungen ins Ausland etwa ein Prozent des insgesamt ausgezahlten Kindergelds ausmachen.
Meist bekommen Beschäftigte aus dem EU-Ausland Kindergeld
Empfänger seien in der Regel in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der EU, deren Kinder im Heimatland leben. Das Kindergeld folge dem Steuerrecht. «Kindergeld erhält grundsätzlich nur, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dann kann etwa für EU-Arbeitnehmer ein Anspruch auf Kindergeld für im Heimatland lebende Kinder bestehen», teilte die BA mit.
Die Familienkasse überprüft sorgfältig die erforderlichen zusätzlichen Nachweise und gleicht sie mit ihren Verbindungsstellen im Ausland ab. Wenn in verschiedenen EU-Ländern Ansprüche auf Familienleistungen bestehen, regelt das EU-Recht die Rangfolge der Ansprüche.
Gegen Ende des Jahres 2023 wurden etwa 313.000 Kinder im Ausland mit Kindergeld unterstützt, wovon 307.000 Kinder in EU-Ländern wie Polen, Rumänien, Tschechien, Kroatien oder Frankreich lebten. Die meisten, nämlich 171.000 Kinder, wohnten in Polen.