Drei europäische Staaten haben gemeinsam Ausreisepflichtige nach Pakistan gebracht. Auf deutscher Seite waren acht Bundesländer an der Maßnahme beteiligt.
Sammelabschiebung nach Pakistan – 19 Straftäter dabei
Deutschland hat 43 ausreisepflichtige Personen per Charterflug nach Pakistan gebracht, darunter 19 Straftäter. Laut Bundesinnenministerium startete das Flugzeug am Dienstagabend in Frankfurt am Main und landete am Mittwochmorgen in Islamabad. Ein Sprecher der EU-Grenzschutzagentur Frontex gab an, dass zunächst drei weitere pakistanische Ausreisepflichtige aus Österreich und zehn aus Zypern an Bord genommen wurden, bevor das Flugzeug schließlich Pakistan anflog.
Ausreisepflichtige aus acht Bundesländern
Laut Angaben wurden die Menschen aus Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Brandenburg zum Frankfurter Flughafen gebracht und dort der Bundespolizei übergeben. Unter den Straftätern – darunter Mehrfachtäter – wurden Straftaten wie sexuelle Nötigung, versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, sexueller Missbrauch von Kindern, räuberischer Diebstahl und Drogenhandel begangen, so die Angaben aus Sicherheitskreisen.
Im Jahr zuvor wurden 20.084 Deutsche abgeschoben, darunter 169, die nach Pakistan geflogen wurden. Die meisten von ihnen wurden mit Charterflügen, die von Frontex finanziert wurden, in ihr Heimatland zurückgebracht. Die restlichen Abschiebungen nach Pakistan erfolgten per Linienflug.
Im Jahr 2024 entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über 2.915 Asylanträge von Personen aus Pakistan. In knapp jedem zehnten Fall erhielten Antragsteller entweder einen Schutzstatus oder es wurde ein Abschiebungsverbot erlassen. Ende Januar 2025 befanden sich laut Bundesinnenministerium 3.895 ausreisepflichtige pakistanische Staatsbürger in Deutschland, von denen 3.232 geduldet wurden. Personen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen vorübergehend nicht abgeschoben werden können, erhalten eine Duldung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand keine Ausweisdokumente besitzt, krank ist oder ein minderjähriges Kind hat, das eine Aufenthaltserlaubnis hat. Die Duldung ist immer zeitlich begrenzt.
Frontex koordiniert gemeinsame Rückführungsflüge und unterstützt die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen auch operativ. Im vergangenen Jahr hatte Frontex die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr von knapp 56.000 Menschen unterstützt. In 64 Prozent der Fälle handelte es sich um eine nach Angaben der Grenzschutzagentur freiwillige Rückkehr von Ausreisepflichtigen.
«Die Bundesregierung setzt sich weiterhin stark für konsequente Abschiebungen ein», sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Im Januar gab es seinen Angaben zufolge 1.733 Abschiebungen aus Deutschland, knapp 40 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.