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Sanktionszoff: Umgang mit Irans Revolutionsgarden spaltet EU

Die Bundesregierung wirbt in der EU für eine Terror-Listung der iranischen Revolutionsgarden. Eine Sitzung in Brüssel sorgt aber eher für Ernüchterung.

Können die iranischen Revolutionsgarden auch in der EU als Terrororganisation eingestuft werden? Die aktuelle Lage in dem Land befeuert die Diskussion darüber. (Archivbild)
Foto: Vahid Salemi/AP/dpa

Die Europäische Union wird vorerst nicht die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einstufen. Gemäß der Deutschen Presse-Agentur aus EU-Kreisen konnte bei einer Sitzung der Mitgliedstaaten kein Konsens erreicht werden. Frankreich, Italien und Spanien bremsen den Prozess. Diese Länder argumentieren, dass die Revolutionsgarden bereits mit EU-Sanktionen belegt sind und eine Terror-Einstufung zu einem Abbruch der diplomatischen Beziehungen führen könnte. Die Listung wird hauptsächlich als symbolischer Schritt angesehen.

Vor der Sitzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees wurden erneut Forderungen nach einer Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation laut. Die Befürworter dieses Schrittes hofften, dass die gewaltsame Unterdrückung von Protesten im Iran kurzfristig eine positive Entscheidung ermöglichen könnte. Den Revolutionsgarden wird eine Schlüsselrolle dabei zugeschrieben, da sie als Elitestreitkräfte auch für die Verhinderung von Putschversuchen zuständig sind.

Auch die Bundesregierung sprach sich für die Einstufung aus und teilte mit, sie setze sich dafür ein, dass darüber Einigkeit erzielt werden könne. «Wir sind für die Listung der Revolutionsgarden unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime», sagte ein Sprecher der Bundesregierung am Montag.

Andere Sanktionen als Alternative

Es wird nun als wahrscheinlich angesehen, dass die EU neue Strafmaßnahmen für schwere Menschenrechtsverletzungen über ihr Regelwerk verhängt. Dies könnte auch Minister betreffen, die für die Unterdrückung von Protesten verantwortlich gemacht werden.

Es gibt bereits Sanktionen gegen die Revolutionsgarden, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. Es ist schon lange bekannt, dass alle Vermögenswerte der Revolutionsgarden in der EU eingefroren werden müssen und sie keine wirtschaftlichen Ressourcen erhalten dürfen.

dpa