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Scharfe Kritik der Kläger an Wahlrechtsreform

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition steht auf dem Prüfstand in Karlsruhe – CSU und CDU warnen vor verwaisten Wahlkreisen und einem Wandel zu einem reinen Verhältniswahlrecht.

CDU-Chef Friedrich Merz (r.) und der Vorsitzende der der CSU, Alexander Dobrindt, im Bundesverfassungsgericht.
Foto: Uli Deck/dpa

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft und wurde in Karlsruhe von den Klägern scharf kritisiert.

Der CSU-Landtagsabgeordnete und bayerische Innenminister Joachim Herrmann monierte, dass das Gesetz mit seinen erheblichen Änderungen nicht im Konsens beschlossen wurde. „Alleine der Eindruck, dass einzelne Parteien das Wahlrecht zu ihren Gunsten gestalten könnten, schade dem Verständnis von Demokratie massiv.“

Herrmann kritisierte insbesondere, dass die Anzahl der Sitze einer Partei im Parlament zukünftig nur noch durch das Zweitstimmenergebnis bestimmt werden soll. Dies könnte dazu führen, dass Wahlkreise ohne Vertretung bleiben: Ein Kandidat aus einem direkt gewählten Wahlkreis dürfte nämlich nicht in den Bundestag einziehen, wenn dies nicht durch das Zweitstimmenergebnis unterstützt wird.

«Problematischer Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältniswahlrecht»

«Es wird dem Wähler suggeriert, er könne mit der Erststimme einen Kandidaten wählen», ergänzte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Das sei aber nicht der Fall, «weil das Mandat zugeteilt wird über die Zweitstimme». CDU-Chef Friedrich Merz sprach von einem problematischen Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältniswahlrecht. «Die Wahlen in den Wahlkreisen werden herabgestuft zu reiner Zählfunktion des Verhältniswahlrechts.»

Gemäß der neuen Regelung wird ausschließlich das Zweitstimmenergebnis entscheidend sein – auch wenn eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat. Wahlkreisgewinner mit dem niedrigsten Erststimmenergebnis werden dann nicht berücksichtigt. Überhangmandate – und somit auch die daraus resultierenden Ausgleichsmandate – werden beseitigt. Des Weiteren wird die Grundmandatsklausel gestrichen: Bisher sah sie vor, dass Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, dennoch entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen können, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen.

Ampel-Vertreter zuversichtlich

Die Vertreter der Ampelkoalition haben sich zuversichtlich gezeigt, dass die von ihnen durchgesetzte Reform auch vor dem obersten deutschen Gericht Bestand haben wird. «Die Menschen in Deutschland haben kein Verständnis dafür, dass der Bundestag immer größer wird», sagte am Dienstag der FDP-Politiker Konstantin Kuhle in Karlsruhe. Die Ampelkoalition habe sich daher dafür entschieden, mit der neuen Regelung die Zahl der Abgeordneten auf 630 zu deckeln – etwa 100 weniger als derzeit. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann nannte die Reform, die im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht worden war, eine historische Chance, das Vertrauen von Wählerinnen und Wählern in ein faires und gerechtes Wahlsystem zu stärken.

Es könnte in ein paar Monaten ein Urteil gefällt werden.

dpa