Mit der Einführung von Akutleitstellen und integrierten Notfallzentren sollen Patienten schneller und gezielter behandelt werden, um unnötige Rettungsstellen-Besuche zu verhindern.
Reform der Notfallversorgung: Neue Regelungen für Patientinnen und Patienten

Mit der Reform der Notfallversorgung in Deutschland sollen sich für die Patientinnen und Patienten einige Änderungen ergeben. Heute ist die Notaufnahme vor allem am Wochenende oder abends die erste Anlaufstelle für viele bei akuten Beschwerden. Dort erleben sie oft Stress und lange Wartezeiten. Zukünftig sollen die Notfallpatienten besser durch den Gesundheitsdschungel geleitet werden. Nach dem für heute geplanten Kabinettsbeschluss wird die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Parlament diskutiert. Was auf die Versicherten zukommt:
Wo soll man sich künftig im Akutfall hinwenden?
Zwei Änderungen werden vorgenommen: In Akutleitstellen erhalten Patienten unter einer bundesweiten Nummer eine Ersteinschätzung für das weitere Vorgehen. Erreichbar sind sie unter 116 117. Darüber hinaus sollen bundesweit sogenannte integrierte Notfallzentren unter der Leitung von Kliniken eingerichtet werden, an einigen Standorten auch für Kinder und Jugendliche. In diesen Notfallzentren wird die Notaufnahme des Krankenhauses mit einer Notdienstpraxis kombiniert.
Man fürchtet, man muss sofort behandelt werden – was ist zu tun?
In Zukunft gibt es mehrere Möglichkeiten, aber die telefonische wird stark ausgebaut. Bei der 116 117 soll in 75 Prozent der Fälle innerhalb von drei Minuten eine Ersteinschätzung erfolgen, ansonsten sollte es nur etwas länger dauern. Fachleute am Telefon können Patienten ins nächste Notfallzentrum schicken. Wenn es sich um einen Notfall handelt, sollte der Fall sofort an die 112 weitergeleitet werden, damit ein Krankenwagen gerufen werden kann. Telemedizinische Ärztinnen und Ärzte können direkt zur Einschätzung hinzugezogen werden. Die Regierung erwartet, dass die telefonische Beratung unnötige Besuche in Rettungsstellen verhindert. Akutleit- und Terminservicestellen werden miteinander verknüpft: Arztbesuche können dann direkt am Telefon vereinbart werden. Personen, die über die 116 117 im Notfallzentrum landen, sollen schneller bedient werden.
Was ist das Besondere an den Notfallzentren?
An den Empfangstresen der integrierten Notfallzentren (INZ) soll eine Ersteinschätzung erfolgen: Wohin sollen die Hilfesuchenden als nächstes gehen – in die Notaufnahme oder eine nahe Notdienstpraxis? Lauterbachs erklärtes Ziel: Patientinnen und Patienten sollen dort behandelt werden, wo es am besten und schnellsten geht. Die INZ sollen so im Land verteilt werden, dass mindestens eines stets gut erreichbar ist. Die Öffnungszeiten der angeschlossenen Notdienstpraxen: abends immer bis 21 Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Was kann passieren, wenn der Fall als leicht eingestuft wird?
Die ärztliche Fachkraft kann entscheiden, dass ein Praxis- oder Klinikbesuch telefonisch oder per Video nicht erforderlich ist. In diesem Fall kann auch ein elektronisches Rezept oder eine elektronische Krankschreibung ausgestellt werden.
Warum die Reform?
Notaufnahmen und Rettungsdienste sind häufig überlastet. Laut dem Gesundheitsministerium wäre jede dritte Person in einer Notaufnahme besser in einer Arztpraxis aufgehoben. Dies liegt auch daran, dass viele nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie nachts oder am Wochenende plötzlich medizinische Hilfe benötigen. Viele rufen den Rettungsdienst an und werden zunächst stationär ins Krankenhaus gebracht.
Was sagen die Ärzte?
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnte vor einem Scheitern der Reform – denn es fehle am nötigen Personal, außerdem sollten «Parallelstrukturen» aufgebaut werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lobte positive Ansätze. Die KBV zweifelte aber an der vollen Umsetzbarkeit mangels Personal – etwa auch für die ebenfalls vorgesehene Ausweitung von Hausbesuchen.
Wo sehen die Krankenkassen Licht und Schatten?
Die Krankenkassen haben die Vorschläge gelobt – Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Chefin des GKV-Spitzenverbandes, sagte: «Das Notfallgesetz enthält viele richtige Ansatzpunkte, um die Versorgung unserer Versicherten zu verbessern.» Eine Mahnung an Lauterbach haben die Kassen auch parat: Die Kassenärztlichen Vereinigungen dürften nicht vor unlösbare Personalprobleme gestellt werden. Als neue Transparenz begrüßte Stoff-Ahnis die geplante Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen, im Internet bundesweit einheitlich über Sprechstundenzeiten der Ärzte zu informieren.
Welche Gesetze hat Lauterbach noch im Kabinett?
Die Ministerrunde wird an diesem Mittwoch mehrere Vorlagen aus dem Gesundheitsressort beschließen. In Zukunft sollen Nierenspenden auch zwischen zwei Paaren überkreuz möglich sein. Am 1. Januar 2025 wird das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) gegründet, um die Vorbeugung von Krankheiten zu stärken. Teile des Robert Koch-Instituts und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden darin aufgehen. Die gematik soll zu einer Digitalagentur ausgebaut werden, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.








