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Scholz erklärt sich – wieder Abschieben nach Afghanistan?

Nach dem Messerangriff von Mannheim fordern Politiker, straffällige Ausländer auch nach Afghanistan abzuschieben. Nun dürfte Kanzler Scholz sich im Bundestag dazu äußern.

Im Bundestag geht es nun um Abschiebungen ausländischer Straftäter - wie wird Kanzler Scholz sich äußern?
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird heute im Bundestag eine Regierungserklärung zur aktuellen Sicherheitslage abgeben. Dabei wird es einerseits um seine Erlaubnis an die Ukraine gehen, russisches Territorium auch mit deutschen Waffen anzugreifen. Zudem dürfte sich Scholz zum Messerangriff von Mannheim und der sich daran anschließenden Debatte über eine Abschiebung ausländischer Straftäter äußern.

Ein 25-jähriger Afghane hat letzte Woche bei einer islamkritischen Kundgebung in Mannheim mehrere Menschen mit einem Messer verletzt, darunter einen 29-jährigen Polizisten, der später an seinen Verletzungen starb. Nachfolgend kam aus mehreren Bundesländern die Forderung, Abschiebungen nach Ländern wie Afghanistan oder Syrien wieder zuzulassen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) prüft dies derzeit.

Djir-Sarai: Politischer Wille gefragt

Seit der Übernahme der radikal-islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 schiebt Deutschland niemanden mehr nach Afghanistan ab. Schon zuvor hatte man sich aufgrund der schwierigen Sicherheitslage darauf geeinigt, nur Männer – insbesondere Straftäter und sogenannte Terror-Gefährder – unter Zwang nach Kabul zu bringen. Unter den vielen syrischen und afghanischen Asylbewerbern, die in den letzten zehn Jahren nach Deutschland gekommen sind, befinden sich auch einige, die mittlerweile schwere Straftaten in der Bundesrepublik begangen haben oder denen die Polizei zutraut, einen Terroranschlag zu planen.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai dringt nun im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auf ein entschlosseneres Vorgehen gegen ausländische Straftäter und Gefährder: «Wer bei uns schwere Straftaten begeht, der muss auch in Länder wie Afghanistan zurückgeführt werden können.» Es dürfe keine Denkverbote geben, «sondern nun ist der politische Wille gefragt, den Islamismus in unserem Land umfassend zu bekämpfen».

Throm: Müssen mit Kabul über Rückführungen reden

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), forderte von Kanzler Scholz «einen Plan zur ernsthaften Bekämpfung des politischen Islamismus». «Außerdem bietet die Regierungserklärung für Scholz eine gute Gelegenheit zu erklären, wie er seine seit langem angekündigte Abschiebeoffensive in Gang setzen will», sagte Frei dem RND. Der Bundestag stimmt heute direkt nach der Regierungserklärung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Bekämpfung des politischen Islams ab. 

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), befürwortet Verhandlungen über Rückführungsabkommen mit den radikal-islamistischen Taliban in Afghanistan. «Wir müssen mit der faktischen Regierung in Kabul über Rückführungen reden, auch wenn wir dieses Regime nicht mögen», sagte Throm dem «Handelsblatt».

Völkerrecht steht Abschiebung nach Afghanistan im Weg

Völkerrechtler und Menschenrechtsexperten haben jedoch Bedenken. «Das sogenannte Non-Refoulement ist ein absolutes Verbot: Das heißt, Asylbewerber oder Flüchtlinge dürfen nicht in ein Land zurückgewiesen werden, in dem ihnen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht», sagte der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig der «Rheinischen Post». «Umgekehrt heißt das, dass sie hier aufgenommen werden müssen.» Auch Menschenrechtsexpertin Nele Allenberg verwies in dem Blatt auf die Refoulement-Verbote. 

Personen, «die Verbrechen begangen haben oder die ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für das Land darstellen», seien zwar vom Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeschlossen, sagte Hartwig, der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ist.

Allerdings: «Für Deutschland gelten die Regeln der europäischen Menschenrechtskonvention, wo in Artikel 3 das Folterverbot festgeschrieben steht. Das wird vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend ausgelegt, dass eine Person, ganz gleich was sie getan hat, nicht in ein Land ausgeliefert werden darf, wo ihr Folter droht.»

Hartwig wies außerdem auf das Legalitätsprinzip hin. Gemäß diesem müsse die Staatsanwaltschaft eine in Deutschland begangene Straftat verfolgen. Der Strafanspruch solle nicht durch eine Abschiebung umgangen werden.

Weitere Themen: Deutsche Waffen, Windräder und Cannabis

„Mit der Genehmigung eines Einsatzes deutscher Waffen auf russischem Territorium hat Scholz nach mehr als zwei Jahren Angriffskrieg gegen die Ukraine einen mit den wichtigsten Bündnispartnern abgestimmten Kurswechsel vollzogen. Dies soll vor allem dazu dienen, die Angriffe auf die ukrainische Metropole Charkiw von russischem Gebiet aus abzuwehren. Diese Entscheidung wird Scholz voraussichtlich heute im Bundestag bekanntgeben.“

Der Bundestag entscheidet auch über ein Gesetz, das Genehmigungen für Windräder und andere Industrieanlagen schneller machen soll. Am Abend werden weitere Regelungen im Rahmen der teilweisen Legalisierung von Cannabis für Volljährige beschlossen, die seit dem 1. April in Kraft ist. Ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen sollen eingeführt werden – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol.

dpa