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Grüner Politiker fordert Grundgesetz-Änderung für Schutz queerer Menschen

Sven Lehmann drängt auf expliziten Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz, um Errungenschaften zu bewahren und Angriffe abzuwehren.

Angesichts zunehmender Angriffe brauche es einen besseren verfassungsrechtlichen Schutz für queere Menschen, so Lehmann.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, dringt auf eine Grundgesetz-Änderung zum besseren Schutz queerer Menschen in Deutschland. Anlässlich des 30. Jahrestags der Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität in Deutschland warb der Grünen-Politiker dafür, diese Gruppe noch stärker als bislang vor Diskriminierung zu schützen. «Queere Menschen sind die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe, die noch keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz haben», sagte Lehmann der dpa. 

Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete zwar die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube. Was aber bislang fehle, sei das Merkmal der sexuellen Identität. «Ein ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Schutz ist wichtig, auch damit bestimmte Errungenschaften, wie die Ehe für alle, nicht wieder zurückgedreht werden können.» Auch angesichts zunehmender Angriffe durch Rechtsextreme und religiöse Fundamentalisten brauche es einen besseren verfassungsrechtlichen Schutz, erklärte Lehmann. 

Vor 30 Jahren, am 11. Juni 1994, sei der Artikel 175 des Strafgesetzbuches endgültig aufgehoben worden, betonte der Queer-Beauftragte. Er sei ein «dunkles Kapitel deutscher Geschichte», das Leben zerstört habe.

Der Paragraf, der im Jahr 1871 eingeführt wurde, kriminalisierte die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Männern über Jahrzehnte hinweg. Obwohl im Jahr 1969 die Strafbarkeit homosexueller Handlungen bereits gelockert wurde, erfolgte die vollständige Aufhebung erst im Jahr 1994. Seitdem gelten in Deutschland gleiche Schutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen.

Lehmann sieht dringenden Nachschärfungsbedarf

Dass der Artikel so lange bestehen konnte, zeigt aus Sicht von Lehmann, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Form «staatliche Menschenrechtsverbrechen» an queeren Menschen nicht verhindern konnte. Deshalb gebe es hier dringenden Nachschärfungsbedarf.

Im Koalitionsvertrag ist die Verankerung von sexueller Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz vorgesehen. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird jedoch herausfordernd sein, da für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich ist.

Lehmann freute sich über die Unterstützungssignale aus CDU-geführten Landesregierungen. „Die Regierung von Kai Wegner in Berlin hat beispielsweise eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 angekündigt“, sagte Lehmann. Auch aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt kämen positive Signale. Lehmann forderte außerdem den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz und die Unionsfraktion im Bundestag auf, sich hinter das Vorhaben zu stellen.

dpa