Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen dürften aufatmen: Das neue Selbstbestimmungsgesetz macht es einfacher, Geschlechtseinträge und Vornamen ändern zu lassen.

Hier können Vornamen und Geschlechtseinträge geändert werden: im Standesamt. (Symbolbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa

Ein neues Gesetz ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen einfacher zu ändern. Seit heute ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das von der Ampel-Koalition nach vielen Diskussionen durchgesetzt wurde. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers zu ändern oder auch einen Verzicht zu erklären, genügt nun eine Erklärung beim Standesamt.

«Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen», teilte Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (Grüne) dazu mit. «Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität.» 

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sagte: «Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.» Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz. 

Anmeldung drei Monate vorher

Unter dem zuvor umstrittenen Transsexuellengesetz mussten Betroffene über 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen durchlaufen. Jetzt genügt eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die Erklärung abgegeben werden und die Änderung erfolgen – seit August ist die Anmeldung möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit für die Person.

Der Eintrag des Geschlechts und Vornamens kann erst nach einem Jahr erneut geändert werden. Auch bei Minderjährigen ist unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise der Zustimmung der Eltern, eine Änderung möglich.

dpa