Die letzten Meter werden noch einmal zur Zitterpartie. Breite Einwände gegen die Pläne der Ampel-Koalition für eine kontrollierte Freigabe der Droge mit diversen Regeln.
Showdown im Bundesrat: Cannabis-Legalisierung vor dem Abschluss

Die letzten Meter werden noch einmal zur Zitterpartie. Die heftig umkämpfte Legalisierung von Cannabis kommt heute abschließend in den Bundesrat. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Erwachsene schon bald die ersten erlaubten «Joints» rauchen können: am Ostermontag, den 1. April.
Jedoch gibt es unter den Ländern weitreichende Bedenken gegen die Pläne der Ampel-Koalition für eine kontrollierte Freigabe der Droge mit verschiedenen Regeln. Im Bundesrat wird nun entschieden, ob der Zeitplan eingehalten wird oder das gesamte Vorhaben erst in den Vermittlungsausschuss geht – Verzögerungen eingeschlossen.
Warum kommt überhaupt eine Legalisierung?
In der Drogenpolitik ist es eine Zäsur. Bisher steige der Konsum trotz bestehenden Verbots von Erwerb und Besitz besonders auch unter jungen Menschen, heißt es im Gesetzentwurf. Cannabis vom Schwarzmarkt sei zudem häufig von Verunreinigungen und Beimengungen betroffen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Er hebt aber auch die Botschaft hervor: «Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme.» Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.
Wie soll die Legalisierung umgesetzt werden?
Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Der Umgang damit bleibt zwar grundsätzlich verboten, es gibt jedoch drei Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese beziehen sich auf den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Anbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen. Gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen ist der Eigenkonsum nicht verboten. Der Umgang mit Cannabis und der Konsum in militärischen Bereichen der Bundeswehr bleiben jedoch tabu.
Was genau soll für Volljährige künftig möglich sein?
Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum soll erlaubt sein, und man darf es auch im öffentlichen Raum bei sich tragen. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Es ist auch erlaubt, gleichzeitig drei Pflanzen anzubauen. Alles, was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Die Ernte ist nur für den Eigenkonsum erlaubt, nicht für die Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern geschützt werden – beispielsweise durch abschließbare Schränke und Räume.
Wie sollen die Cannabis-Anbauvereine aussehen?
Zum 1. Juli erlaubt werden sollen auch «Anbauvereinigungen». Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – an einem Tag höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden, für Transporte sollen Regeln gelten.
Was ist mit Kindern und Jugendlichen?
Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum «in unmittelbarer Gegenwart» von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr. Untersagt wird Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Zunächst waren 200 Meter angedacht.
Was genau passiert im Bundesrat?
Mehrere Ausschüsse der Länderkammer haben Bedenken aufgeführt und empfehlen, den Vermittlungsausschuss für das Gesetz anzurufen. Das Plenum wird nun darüber abstimmen, ob der Bundesrat dies tun soll. Dafür werden mindestens 35 der insgesamt 69 Stimmen benötigt. Wenn sie – auch durch Enthaltungen – nicht zusammenkommen, ist der Weg für die Cannabis-Legalisierung zum 1. April frei. Dann fehlen nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die offizielle Verkündung des Gesetzes. Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat zur Kompromissfindung in Streitfällen. Und Verfahren dort können in der Regel einige Wochen oder Monate dauern.
Was sind die größten Kritikpunkte?
Neben breiter Kritik von Medizinverbänden, aus Polizei und Justiz und von Innenpolitikern hat sich auch im Bundesrat Protest formiert. Der federführende Gesundheitsausschuss schlägt vor, das ganze Gesetz auf den 1. Oktober zu verschieben und die legalen Besitzmengen zu reduzieren. Der Innenausschuss mahnt, dass nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Haus tätig werden dürften, um «Plantagen» zu verhindern. Kritik gibt es auch an Abstandsregeln, die zu gering seien. Viel Ärger wegen befürchteter Überlastung der Justiz hat eine geplante Amnestie für Altfälle ausgelöst, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären.
Wie reagiert die Bundesregierung?
Lauterbach warnte, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss nicht nur verzögert wird, sondern durch Manöver von CDU und CSU sogar sterben könnte. Führende Unionspolitiker machten auch gar keinen Hehl daraus, dass es ihnen nicht um Verbesserungen geht. «Es wäre wünschenswert, wenn dieses Gesetz nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskäme», sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Um das abzuwenden, ging Lauterbach auf die Länder zu und nahm noch einige Bedenken der Ausschüsse in einer Erklärung auf, die die Regierung im Bundesrat zu Protokoll gibt. Zugesichert werden darin unter anderem mehr Aufklärung und Prävention sowie flexiblere Umsetzungsregeln.
Welche Regelungen gibt es mit der Legalisierung noch?
Das Verkehrsministerium prüft derzeit, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer festgelegt werden könnte – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge eingereicht werden. Auch die Sanktionen werden geregelt: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis bei sich haben oder bis zu 60 Gramm zu Hause besitzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Bei größeren Mengen macht man sich strafbar. Im Rahmen der geplanten Amnestie können Betroffene auch beantragen, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister gelöscht werden. Dies ist insbesondere für Führungszeugnisse relevant.
Wie geht es weiter?
Wenn das Gesetz vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss geschickt wird, beginnt die Suche nach einer Lösung in die nächste Runde – Ausgang ungewiss und der Termin 1. April ist hinfällig. Sollte der Bundesrat das Gesetz passieren lassen, bleibt bis zum Inkrafttreten nicht mehr viel Zeit. Für die Einrichtung von Cannabis-Clubs wäre dann noch eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich. Die Regierung müsste aktiv werden und bis zum 1. Juli nachträgliche Gesetzesänderungen umsetzen, wie in der Protokollerklärung versprochen. Eine geplante zweite Säule der Legalisierung befindet sich ohnehin in einer Warteschleife: Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften.








