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Sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung – Grüne empört

Die Koalition setzt in der Asylpolitik auf eine Reihe von Verschärfungen. Um zwei dieser Maßnahmen ging es jetzt im Bundestag.

Vor allem die Grünen hatten sich bei den Verhandlungen über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel-Koalition für den Anspruch auf einen Pflichtanwalt bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eingesetzt. (Archivfoto)
Foto: Boris Roessler/dpa

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat kurz vor der parlamentarischen Sommerpause noch zwei weitere Bausteine seiner «Migrationswende» im Bundestag vorgestellt. Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, sollen künftig keinen Anspruch mehr auf einen staatlich finanzierten Anwalt haben, der sie bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt. 

Rechtsbeistand vom Staat gibt es seit 2024 

Dieser Anspruch war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden, als Teil des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes der damaligen Ampel-Koalition, mit dem unter anderem die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams verlängert wurde. Durch den Pflichtanwalt sei das Gesetz zu einem «Rückführungsverhinderungsgesetz» geworden, sagte Dobrindt. Mit der Streichung dieses Anspruchs folge man einer Empfehlung der Justizministerkonferenz, betonte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler.

Sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung

Erstmals beraten hat der Bundestag zudem über die Möglichkeit, Staaten per Rechtsverordnung als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat dem dann nicht zustimmen müsste. Möglich wird das, indem die relativ kleine Gruppe von Schutzsuchenden, die als politisch Verfolgte Asyl beantragen, hier ausgeklammert wird. «Staaten werden nicht sicher, weil Sie es sich wünschen», sagte Helge Limburg (Grüne) an die Adresse des Bundesinnenministers.

Maghreb-Staaten und Indien zuerst

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zu beginnen. Ähnliche Vorstöße waren in den letzten Jahren im Bundesrat am Widerstand von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen und der Linken gescheitert.

In der Regel lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Asylanträge von Personen aus als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern als offensichtlich unbegründet ab. Dennoch ist eine individuelle Anerkennung eines Schutzstatus nicht ausgeschlossen. Abgelehnte Antragsteller können jedoch einfacher und schneller abgeschoben werden.

In Deutschland werden derzeit neben den EU-Mitgliedstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, Georgien und Moldau auch als sichere Herkunftsländer betrachtet. Diese Klassifizierung zielt darauf ab, die irreguläre Migration aus diesen Ländern zu reduzieren.

Christian Wirth (AfD) sagte, der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sei aber «mutlos».

dpa