Drohnenflüge um Flughäfen verboten. Bundespolizei zuständig für Drohnenabwehr. ADV fordert staatliche Finanzierung für Abwehrsysteme.
Deutschland wachsam gegen Drohnen,Steigende Gefahr für Flugverkehr durch Drohnen registriert. Bundeswehr soll Befugnis zur Abwehr erhalten.

Nachdem in Dänemark und Norwegen wiederholt Drohnen an Flughäfen gesichtet wurden, wächst auch in Deutschland die Besorgnis vor ähnlichen Vorfällen. In den letzten Tagen haben Drohnenstörungen am Flughafen in Kopenhagen und Oslo für Aufsehen gesorgt. Die dänischen Behörden schließen einen Zusammenhang mit Provokationen aus Russland nicht aus. Bisher sind solche Vorkommnisse in Deutschland nicht bekannt, aber auch hierzulande beschäftigen sich Flughäfen und Behörden mit den unbemannten Flugobjekten.
Gibt es eine veränderte Sicherheitslage an deutschen Flughäfen?
Nein – zumindest nicht wegen militärischer Drohnen. Gleichwohl haben aber Störungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande nach Angaben der Deutschen Flugsicherung deutlich zugenommen. Die Bundespolizei spricht von einer «zunehmenden Gefährdung des Passagierluftverkehrs».
Laut Angaben der Flugsicherung wurden bis Ende August dieses Jahres bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert, wie das Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört, berichtete. Im Vorjahr gab es im gleichen Zeitraum 113 Vorfälle, und im Jahr 2023 waren es nur 99.
Am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr bereits 35 Behinderungen registriert. Es ist nicht bekannt, wer die Drohnen gesteuert hat. In den meisten Fällen dürften Hobby-Piloten verantwortlich sein. In Köln/Bonn gab es 12, in Düsseldorf 9 und in Hamburg, Stuttgart und München jeweils 6 Vorfälle. Am Berliner Hauptstadtflughafen sowie in Dresden wurden jeweils 5 Vorfälle verzeichnet.
Nach Angaben des Geschäftsführers des Anti-Drohnen-Spezialisten Aaronia GmbH, Stephan Kraschansky, kreisen über Deutschland und anderen westlichen Staaten aber noch viel mehr Drohnen als bekannt. «Die Drohnen über dänischen Flughäfen, in Oslo oder über Polen waren nur die Spitze eines Eisbergs», sagte Kraschansky, der dpa. Es fehle oft die technische Ausrüstung, um die ferngesteuerten Luftgeräte überhaupt zu bemerken.
Was wollen die Drohnenflüge erreichen?
Offenkundiges Ziel dieser Flüge sei es, die verwundbaren Stellen der westlichen Infrastruktur genau auszukundschaften, betonte Kraschansky. Dazu gehörten Stellwerke der Bahn, Umspannwerke der Energieversorger, Raffinerien, Flughäfen, aber auch Kasernen und Truppenübungsplätze. «Alles, was mit einem funktionierenden Leben zu tun hat.»
Es sei nicht mit absoluter Sicherheit zu sagen, wer für diese vielen Drohnen-Einsätze verantwortlich sei. Obwohl in Kopenhagen alles auf Russland hindeute, sei es möglich, dass kriminelle Trittbrettfahrer Material sammeln, um Unternehmen zu erpressen, sagte Kraschansky weiter. Die Drohnen würden in der Regel nicht in Russland gestartet, sondern von Unbekannten auf westlichem Boden gesteuert.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Laut der Deutschen Flugsicherung werden in der Regel Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen von Piloten startender oder landender Flugzeuge gemeldet, aber auch aus dem Tower des jeweiligen Flughafens beobachtet. Im Notfall müssten An- und Abflüge vorsichtshalber eingestellt werden. Dies führt in der Regel zu großen Problemen im internationalen Luftverkehr. Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden, so die Flugsicherung.
Im Januar hatte kurz vor der Bundestagswahl das damalige Bundeskabinett noch eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit sollte die Bundeswehr bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall eine Befugnis erhalten, illegal fliegenden Drohnen abzuwehren. Wegen der vorgezogenen Neuwahl wurde das Gesetz aber bis heute noch nicht vom Bundestag beschlossen – die amtierende Regierung müsste hierzu einen neuen parlamentarischen Anlauf starten.
Laut der Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München ist es nach geltendem Recht grundsätzlich möglich, Drohnen abzuschießen. Allerdings muss dies angemessen sein und birgt zudem erhebliche Gefahren – beispielsweise durch herabfallende Trümmerteile oder explosive Ladung – und wird daher bisher kaum in Betracht gezogen. Generell ist Deutschland in der Drohnenabwehr nicht schlecht aufgestellt.
Wie sind die Flughäfen derzeit geschützt?
Die Zuständigkeit für die Drohnenabwehr an Flughäfen liegt in der Regel bei der Bundespolizei, während in anderen Teilen des Landes die Landespolizei dafür verantwortlich ist. An der Beurteilung an den Verkehrsflughäfen sind auch die Deutsche Flugsicherung (DFS), der Flugplatzbetreiber und die Landesluftsicherheitsbehörden beteiligt. Die Flughäfen selbst dürfen nicht feststellen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder ob es sich um eine hybride Bedrohung handelt. Das Innenministerium in München prüft zudem grundsätzlich die mögliche Strafbarkeit bei jeder Sichtung einer Drohne.
In der Praxis ist es jedoch alles andere als einfach, Drohnen vom Himmel zu holen, wie die Vorfälle in Kopenhagen gezeigt haben. Die Bundespolizei erklärte, dass aus einsatztaktischen Gründen keine genaueren Angaben zu den verwendeten Systemen gemacht werden können. Mögliche Methoden sind elektromagnetische Impulse, die Störung von Funkverbindungen oder physische Einwirkung auf Drohnen, zum Beispiel durch Fangnetze.
Der Flughafenverband ADV fordert von der Politik eine gesetzlich gesicherte, staatliche Finanzierung von Systemen zur Drohnenerkennung und Abwehr. Der Schutz der Flughäfen ist eine hoheitliche Aufgabe und erfordert modernste Technik und klare Strukturen. Die Nachfrage nach technischer Ausrüstung zur Bekämpfung von Drohnen ist enorm, sagte Kraschansky. Derzeit werden hauptsächlich europäische Staaten mit Systemen beliefert, die zivile, selbstgebaute oder militärische Drohnen erkennen und abwehren können. Es wird mittlerweile an vielen Stellen etwas unternommen. Der Nachholbedarf ist enorm.








