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EU-Kommissionspräsidentin will höhere Verteidigungsausgaben ermöglichen

Von der Leyen plant Aktivierung der Ausweichklausel für Verteidigungsinvestitionen, um Bedrohungen entgegenzuwirken und die USA zu unterstützen.

Für CSU-Chef Markus Söder hört bei der Frage, wer mit wem nach der Wahl koalieren soll, die Freundschaft auf. Auch von den USA verbietet er sich hier jede Einmischung. (Archivbild)
Foto: Peter Kneffel/dpa

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will über die Aktivierung einer Sonderklausel zu den europäischen Schuldenregeln höhere Verteidigungsausgaben ermöglichen. «Ich werde vorschlagen, die Ausweichklausel für Verteidigungsinvestitionen zu aktivieren», sagte sie bei der Münchner Sicherheitskonferenz. «Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Verteidigungsausgaben erheblich zu erhöhen.»

Von der Leyens Vorschlag basiert vor allem auf den Bedrohungen durch Russland und der Ankündigung der USA, in Zukunft weniger sicherheitspolitische Verantwortung für Europa zu übernehmen. „Wir müssen die Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen“, sagte von der Leyen.

Forderungen von Trump

Druck wird auch von dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump ausgeübt, der von den Nato-Mitgliedern in der EU verlangt, zukünftig fünf Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts auszugeben. Dies würde für Deutschland und viele andere Länder bedeuten, dass sie ihre Verteidigungsausgaben mehr als verdoppeln müssten.

Laut von der Leyen geben die 27 EU-Mitgliedstaaten derzeit durchschnittlich nur etwa zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung aus. Eine Erhöhung von knapp unter zwei Prozent auf über drei Prozent würde bereits Hunderte von Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen pro Jahr bedeuten, erklärte von der Leyen.

500 Milliarden Euro

Laut Schätzungen der EU-Kommission werden in den kommenden zehn Jahren zusätzliche Verteidigungsinvestitionen in Höhe von etwa 500 Milliarden Euro benötigt. Als potenzielle EU-Projekte gelten beispielsweise ein europäisches Luftverteidigungssystem und eine verstärkte Sicherung der östlichen Landgrenze der Union.

Die sogenannte allgemeine Ausweichklausel, die in den EU-Schuldenregeln verankert ist, erlaubt es den EU-Ländern, vorübergehend von ihren Haushaltsplänen abzuweichen, einschließlich der Obergrenzen für Schulden und Defizit. Zuletzt wurde die Ausweichklausel im Jahr 2020 während der Corona-Krise aktiviert. Daneben existiert die sogenannte nationale Ausweichklausel, die festlegt, dass einem Mitgliedstaat unter außergewöhnlichen Umständen erlaubt werden kann, von seinem Haushaltsplan abzuweichen.

dpa