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Söders Regierung legt Gesetz für Drohnen-Abschüsse vor

Wie kann sich Deutschland gegen Drohnen schützen? Das bayerische Kabinett will die Polizei schnell mit neuen Befugnissen ausstatten. Ist das die Lösung?

Nachdem es europaweit mehr Drohnensichtungen in Bereichen der kritischen Infrastruktur gegeben hat, reagiert Bayern mit einer Novelle des Polizeiaufgabengesetzes. (Symbolbild)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Das bayerische Kabinett plant, der Landespolizei nach den Drohnensichtungen am Münchner Flughafen mehr Kompetenzen für das Aufspüren und den Abschuss solcher Flugsysteme zu geben. Es ist bereits bekannt, dass das Polizeiaufgabengesetz erweitert werden soll. Der Abschuss von Drohnen ist für die Polizei bisher rechtlich und technisch heikel, da oft die entsprechende Ausrüstung fehlt.

Aufgrund von Drohnen wurden zahlreiche Flüge gestrichen, wodurch Tausende Passagiere unfreiwillig in der Landeshauptstadt festsitzen mussten. Es wurde auch eine Drohne über einer Bundeswehr-Einrichtung in der Nähe des Flughafens gesichtet.

«Es braucht Fangdrohnen und Jagddrohnen. Fangdrohnen zur Abwehr, aber auch Jagddrohnen, um hinterherzukommen und im Zweifelsfall auch diese Drohnen abzufangen, im Zweifelsfall auch abschießen zu können», hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Ende September gesagt. Die dafür nötigen Drohnen sollten in Bayern entwickelt werden.

Merz und Söder sehen Russland hinter den Drohnenflügen

Hinter den Drohnenflügen steckt bisher offiziell niemand bekannt. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Söder hatten zuletzt öffentlich Russland hinter den Aktionen vermutet. Der Kreml wies jedoch alle Vorwürfe aus Europa für eine Beteiligung zurück. In Europa wurden bereits Drohnensichtungen in anderen Ländern wie Dänemark als russischer Versuch gewertet, Unsicherheit in Europa zu verbreiten.

Dobrindt setzt auf gemeinsames Drohnenabwehrzentrum 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat in den letzten Tagen angekündigt, dass er auch auf Bundesebene die Drohnenabwehr verstärken will. Er plant den Aufbau eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums, an dem sich Bundespolizei, Zoll, BKA und Länderbehörden beteiligen sollen. Je nach Art der Drohnen, um die es geht, könnte eine Amtshilfe der Bundeswehr erforderlich sein. In den vergangenen Tagen hat die Bundeswehr bereits am Münchner Flughafen die Polizei bei der Suche nach Drohnen zeitweise unterstützt.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), sprach sich gegen Alleingänge in der Drohnenabwehr aus. «Das Thema ist ein bundesweites und betrifft alle Länder gleich. Insofern ist ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern hier elementar», sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). 

Grüne kritisieren Dobrindt für falschen Fokus

Kritik am Innenminister kam auch von der Grünen-Bundestagsfraktion. «Illegale Drohnenüberflüge führen derzeit zu Recht zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung. Dobrindts einseitiger Fokus auf Migration führt dazu, dass tatsächliche Sicherheitsbedrohungen viel zu lange unbearbeitet blieben», sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic dem RND. 

Die Sicherung des Luftraums könne nicht einfach der Bundeswehr übertragen werden, wenn die Bundespolizei hier die klare Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr habe. «Der Bundesinnenminister ist jetzt in der Pflicht darzulegen, wie er gegen die Vielzahl hybrider Bedrohungen – von Drohnenüberflügen, über Cyberangriffe bis zu Spionage und Angriffen auf kritische Infrastruktur – vorgehen will.» Laut RND haben die Grünen eine Aktuelle Stunde zur Drohnenabwehr im Bundestag beantragt. 

Expertin: Abschuss von Drohnen ist in Praxis keine gute Idee

Laut der Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München wird der Abschuss von Drohnen über zivilem Gelände in der Wissenschaft nicht als effektive Maßnahme angesehen, obwohl er unter bestimmten Bedingungen bereits rechtlich möglich ist und in der Praxis selten durchgeführt wird.

Die Ursache seien erhebliche Risiken, wie zum Beispiel herabfallende Trümmer oder potenziell explosive Lasten der Drohne. Selbst bei den kürzlichen Drohnensichtungen in Dänemark haben die örtlichen Behörden auf einen Abschuss verzichtet. Auch für die Thematik der Gefahren durch Kollateralschäden müsste das Gesetz eine angemessene rechtliche Regelung vorsehen.

dpa