Es ist eine Frage, die seit Jahren umstritten ist: Sollten Abtreibungen nicht mehr strafbar sein? Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Antwort ein klares Ja. Doch nicht alle teilen diese Ansicht.
SPD-Fraktion auf Kurs zur Legalisierung von Abtreibungen

Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Ein entsprechendes Positionspapier segneten die Abgeordneten bei ihrer Fraktionssitzung ab. Darin ist festgehalten, dass Abtreibung aus Sicht der SPD-Fraktion künftig generell nicht mehr strafbar sein sollte. Gleichwohl solle es dafür aber weiterhin «klare gesetzliche Voraussetzungen» geben, heißt es in dem Papier, das der dpa vorliegt. Die Grünen unterstützen den Vorstoß, aus der Union gibt es heftige Kritik.
Schwangerschaftsabbrüche sind nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs bisher illegal. Allerdings bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau zuvor eine Beratung in Anspruch nimmt. Auch ohne Strafe bleibt ein Abbruch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder er aufgrund einer Vergewaltigung erfolgt. Es wird seit Jahren über die Abschaffung des Paragrafen diskutiert. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat zuletzt empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren.
SPD-Vorschlag: Legalisierung bis zu einer bestimmten Frist
«Schwangerschaftsabbrüche sollen bis zu einer gesetzlich zu bestimmenden konkreten Frist legalisiert werden», schlagen nun auch Politikerinnen und Politiker der SPD-Fraktion vor. Wie weit diese über die zwölf Wochen hinausgehen soll, steht nicht in ihrem Papier. Da heißt es: «Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft.» Sobald im Einzelfall eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch grundsätzlich verboten sein.
Die SPD-Abgeordneten sind der Ansicht, dass nur Ärztinnen und Ärzte, und nicht Schwangere, strafrechtlich verfolgt werden sollten, wenn es um einen Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf der gesetzlichen Frist geht. Um unerlaubte Abbrüche zu bestrafen, soll ein neuer Straftatbestand eingeführt werden. Zudem fordern die Abgeordneten, dass die Pflicht für ungewollt Schwangere, sich vor einem Abbruch beraten zu lassen, entfällt. Diese Beratungspflicht soll durch einen Rechtsanspruch auf Beratung ersetzt werden, wie es in dem Papier heißt.
Unterstützung von den Grünen
Auch die Grünen unterstützen den Vorstoß. «Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und setzen uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein», erklärten Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink und die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Gleichzeitig müsse das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. Die Grünen strebten gesetzliche Änderungen noch in dieser Legislaturperiode an.
Zurückhaltung im FDP-geführten Justizministerium
Ob es tatsächlich dazu kommt, ist indes unklar. Im FDP-geführten Bundesjustizministerium scheint die Motivation, den damals zum Schwangerschaftsabbruch gefundenen Kompromiss jetzt aufzuschnüren, nicht allzu groß zu sein. Das Ministerium werte gegenwärtig den Bericht der Kommission sorgfältig aus, sagte eine Sprecherin der dpa. «Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Schwangerschaftsabbrüchen», fügte sie hinzu. Den Bericht hatte die Kommission bereits Mitte April vorgelegt. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hatte damals erklärt, an den bisherigen Regelungen festhalten zu wollen.
Kritik von Caritas und Union
Auch der Caritas-Verband äußerte sich kritisch zum Vorstoß der Sozialdemokraten – insbesondere zu dem Vorschlag, die Beratungspflicht künftig abzuschaffen. «Die SPD plant ernsthaft ein Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das enttäuscht uns sehr», erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Die Beratungspflicht habe sich «für alle Beteiligten bewährt», weil sie Betroffenen verlässlich Zugang zu allen wichtigen Informationen ermögliche. Auch für Ärztinnen und Ärzte sei der Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem Willen für eine Abtreibung entschieden habe.
Der Verband schlägt vor, den Zugang zu Verhütungsmitteln zu verbessern und die Kostenerstattung für betroffene Frauen bei Abtreibungen zu erleichtern. Bisher müssen sie die Kosten entweder selbst tragen oder einen Antrag auf staatliche Kostenübernahme stellen. Aufgrund der bisherigen Strafbarkeit werden Abbrüche bisher nicht von den Krankenkassen übernommen.
Kritik kam auch aus der Unionsfraktion. «Die Beratungspflicht ist das einzig unmittelbare Schutzinstrument zugunsten des ungeborenen Kindes», sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings. Dabei sei auch die Verortung im Strafgesetzbuch von Bedeutung, von der Abbrüche in den ersten zwölf Wochen bei Einhaltung von Beratungs- und Wartepflicht bereits heute ausdrücklich ausgenommen seien. «Dieses Schutzniveau darf nicht weiter unterschritten werden», betonte Krings. Stichtage zum Schwangerschaftsabbruch könnten nicht nach Belieben hin und her verschoben werden».








