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SPD-Politikerin gestorben

Die engagierte Sozialdemokratin verstarb überraschend. Die SPD trauert über den herben Verlust.

SPD-Politiker gestorben
SPD-Politiker gestorben (Symbolbild)
Foto: Canva/NF24

Die Politikerin war seit 1969 Mitglied der SPD und engagierte sich ab 1976 in der Rechts- und Innenpolitischen Kommission der SPD.

Sie erhielt während ihrer politischen Laufbahn mehrere Preise:

2004: Bundesverdienstkreuz (1. Klasse)
2004: Ehrendoktorwürde der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
2006: Zivilcouragepreis des CSD Berlin (zusammen mit Volker Beck)

Die Sozialdemokratin vertrat im Bundestag die SPD-Fraktion bei den Verhandlungen über das Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare. Sie setzte sich außerdem für das Selbstbestimmungsrecht der Frau ein und war maßgeblich an der Neufassung des Paragrafen 218 in den Neunzigerjahren beteiligt. Zudem trat sie jahrelang gegen viele Widerstände für ein Gesetz ein, das Vergewaltigung in der Ehe endlich unter Strafe stellt. Das Gesetz hierzu wurde 1997 beschlossen.

Margot von Renesse (82) gestorben – „Mutter der Lebenspartnerschaft“

Die engagierte SPD-Politiker Margot von Renesse ist vergangene Woche im Alter von 82 Jahren gestorben. Das teilte der Grünen-Politiker Volker Beck auf Twitter mit. „Das ist sehr traurig. Sie war ein großartiger Mensch und eine aufrechte, kluge, mutige und uneitle Politikerin“.

„Mit Margot von Renesse verlieren wir eine Politikerin, die gesellschaftlich Vorreiterin war. Die weltoffene, tolerante Gesellschaft, in der wir heute leben, verdanken wir engagierten Menschen wie Margot von Renesse. Sie stand in moralisch-ethischen Fragen fest zu ihren Überzeugungen, auch gegen Widerstände innerhalb der eigenen Partei, hatte einen starken inneren Kompass. In einer Zeit, in der Politik immer häufiger als beliebig empfunden wird, war sie alles andere als beliebig.

Dazu trug sicherlich auch ihr beruflicher Werdegang bei – ihre Unabhängigkeit als Richterin konnte sie mitnehmen in die Politik. Bis zuletzt hat sie sich nicht geschont, sondern für ihre Überzeugungen gestritten. Mit ihr verlieren wir eine hochgeschätzte Persönlichkeit und Sozialdemokratin. Wir stehen voller Respekt und Anerkennung vor ihrer Lebensleistung. Dafür danken wir ihr ganz herzlich und sind in Gedanken bei ihren Angehörigen“, betont Bochums SPD-Vorsitzender Serdar Yüksel.

Von 1990 bis 2002 war von Renesse Mitglied des Deutschen Bundestages. Als Fachpolitikerin ohne Interesse am medialen Schlagabtausch war sie insbesondere im Bereich des Familienrechts und der Aufarbeitung der SED-Diktatur tätig.

So war sie von 1992 bis 1994 stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ und von 2000 bis 2002 Vorsitzende der Enquête-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, die sich vor allem mit der Gesetzgebung für die heutige Stammzellenforschung beschäftigte.

Mit Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) konzipierte sie einen schließlich vom Bundestag Ende Januar 2002 verabschiedeten Kompromiss. Diesem zufolge wurde der Import menschlicher embryonaler Stammzellen aus so genannten überzähligen befruchteten Eiern zu Forschungszwecken unter Auflagen erlaubt.

Außerdem hat sie ihre Fraktion bei den Verhandlungen über das Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare vertreten. Hierfür erhielt sie 2006 zusammen mit Volker Beck den Zivilcouragepreis des CSD Berlin. Darüber hinaus war Margot von Renesse federführend an der Neufassung des § 218 StGB beteiligt, womit sie am Selbstbestimmungsrecht der Frau beim Schwangerschaftsabbruch Anteil hatte.

Der von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützte und beschlossene Kompromiss regelt bis heute, dass der Schwangerschaftsabbruch nach vorheriger Pflichtberatung in den ersten drei Monaten straffrei bleibt.

In ihrer Fraktion trat von Renesse außerdem bereits 1991 für einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel ein, die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich zu ahnden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag 1997.

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Im Zuge der öffentlichen Diskussion um das erste Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 1998 schlug sie ein sogenanntes „Betreuungsrechtshilfegesetz“ vor, das nicht realisiert wurde; die rechtliche Betreuung müsse sich im Rahmen der vergütungsfähigen Tätigkeiten auf rein rechtliche Vertretung beschränken und könne somit gar nicht mittels ausführlichem Kontakt dem Postulat des Betreuungsrechts gerecht werden, auch „persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB).

Margot von Renesse war jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingezogen, zur Bundestagswahl 2002 trat sie nicht erneut an. Sie war langjährige Vizepräsidentin und Vorsitzende des Fachausschusses Recht der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen.

as
Quellen: SPD Bochum, Queer