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Spionage: EU führt Meldepflicht für russische Diplomaten ein

Russische Diplomaten und Konsularbeamte müssen künftig Reisen zwischen EU-Staaten anmelden. Hintergrund sind unter anderem Erkenntnisse über illegale Aktivitäten.

Das Personal der russischen Botschaft in Berlin wird künftig nicht mehr einfach so in andere EU-Staaten reisen dürfen. (Archivbild)
Foto: Soeren Stache/dpa

Die EU schränkt die Bewegungsfreiheit russischer Diplomaten und Konsularbeamter sowie ihrer Mitarbeiter und Familienangehörigen ein, um sich vor Spionage und Desinformation zu schützen. Laut dem aktuellen Amtsblatt der EU müssen sie ab dem 25. Januar des kommenden Jahres Reisen zwischen Mitgliedstaaten mindestens 24 Stunden im Voraus in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden. Diese Länder können außerdem eine Genehmigungspflicht für die Einreise oder Durchreise einführen, um im Zweifelsfall Reisen zu verbieten.

Zur Begründung der im Rahmen eines neuen Pakets mit Russland-Sanktionen beschlossenen Maßnahme wird angegeben, dass die betroffenen Personen teilweise eingesetzt werden, um nachrichtendienstliche Operationen zur Verteidigung der russischen Aggression gegen die Ukraine durchzuführen. Diese Maßnahmen beinhalten hauptsächlich die Beteiligung an geheimen Aktivitäten wie Spionage und die Verbreitung von Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, um die öffentliche Meinung zu manipulieren.

Historische Fakten in Bezug auf das ukrainische Volk oder die Ukraine als Nation würden falsch dargestellt, es würden falsche rechtliche Begründungen dafür gegeben, wer der tatsächliche Angreifer sei, und verschiedene Verstöße der russischen Streitkräfte gegen das humanitäre Völkerrecht oder die internationalen Menschenrechtsnormen würden geleugnet.

Vergeltung befürchtet

Bisher konnten russische Diplomaten und anderes Personal in der Regel ungehindert außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und durch das Gebiet der Union reisen. Insbesondere östliche EU-Staaten kritisieren dies bereits seit Jahren. Andere Mitgliedstaaten hatten jedoch Bedenken geäußert, dass Russland im Gegenzug auch die Bewegungsfreiheit europäischer Diplomaten in Russland einschränken könnte.

Die EU betont nun, dass Reisen innerhalb des eigentlichen Aufnahmestaats weiterhin nicht angemeldet werden müssen. Die neuen Maßnahmen entsprechen den Rechten und Pflichten der Mitgliedstaaten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 oder dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, wie es im Amtsblatt heißt. EU-Beamte haben erklärt, dass Verstöße gegen die Auflagen zum Entzug der diplomatischen Akkreditierung führen könnten.

Das neue Paket mit Sanktionen gegen Russland wurde am Donnerstagmorgen kurz vor dem Beginn eines EU-Gipfels in Brüssel verabschiedet. Es beinhaltet unter anderem die weitere Reduzierung der Einnahmen Russlands aus dem Gas- und Ölverkauf. Dazu gehört ein vollständiges Importverbot für Flüssigerdgas (LNG) aus Russland bereits im Jahr 2027, ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Zusätzlich wurden weitere Strafmaßnahmen im Finanz- und Handelssektor beschlossen.

dpa