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Spionage-Prozess – BND-Mitarbeiter bestreitet Vorwürfe

Ein BND-Mitarbeiter soll Staatsgeheimnisse an Russland weitergegeben haben. Sein mutmaßlicher Komplize hat umfassend ausgesagt. Nun bricht auch der Hauptangeklagte sein Schweigen.

Die Angeklagten sollen geheime Dokumente und Informationen aus dem BND an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB gegeben haben (Symbolbild).
Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Die Anklage beschuldigt den Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) des Landesverrats in einem besonders schweren Fall: Während des Ukraine-Krieges soll Carsten L. Staatsgeheimnisse an Russland weitergegeben haben und steht deshalb seit Dezember letzten Jahres vor dem Berliner Kammergericht. Heute hat der 53-Jährige sein Schweigen gebrochen – und die Anschuldigungen bestritten.

Sein Verteidiger Johannes Eisenberg erklärte im Namen des BND-Mitarbeiters im Prozess: «Der Angeklagte wollte und hat den BND nicht verraten.» Er habe keinerlei Pflichtverletzungen begangen.

Gemeinsam mit dem in Russland geborenen Geschäftsmann Arthur E. (33) soll Carsten L. im September und Oktober 2022 geheime Dokumente und Informationen aus dem deutschen Auslandsnachrichtendienst an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB gegeben haben. Dafür sollen sie laut Anklage einen «Agentenlohn» von 450.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro erhalten haben. Die beiden Deutschen sitzen in Untersuchungshaft.

Aussage rund vier Monate nach Prozessbeginn

Arthur E. hatte im Januar und Februar vor dem 6. Strafsenat ausführlich und facettenreich seine Sichtweise zu dem Fall dargelegt, der zu einem der aufsehenerregendsten Spionagefälle der letzten Jahre zählt. Erst am 19. Prozesstag äußerte sich nun Carsten L. zu den Vorwürfen und Darstellungen seines Mitangeklagten, wobei er diese zunächst durch seinen Verteidiger bestritt.

Es gab keine Treffen zu den genannten Zeitpunkten, bei denen Geheimdokumente übergeben wurden. Das Geld, das in einem Schließfach von ihm gefunden wurde, stammt aus den privaten Ersparnissen von Carsten L. und seiner Ehefrau, so die Erklärung.

Bei Treffen im Biergarten beeindruckt von Kontakten

Nachfolgend beantwortete der BND-Mitarbeiter stundenlang die Fragen von Richter Detlev Schmidt. Der Fokus lag zunächst darauf, wie der Kontakt zwischen Carsten L. und Arthur E. zustande kam. Laut Aussage des 53-Jährigen lernten sich die beiden Männer durch die Vermittlung eines gemeinsamen Bekannten bei einem Treffen Anfang August 2022 in einem Biergarten in Weilheim in Oberbayern kennen. Dabei ging es zunächst um eine mögliche Beteiligung an einem Erzabbauprojekt von Arthur E. in Afrika.

Diese Geschäfte erschienen Carsten L. nach eigenen Angaben letztlich zu windig – aber die Reisetätigkeit des früheren Soldaten erschien ihm interessant. «Ich war beeindruckt von seinen Kontakten», schilderte er vor Gericht. «Irgendwann habe ich gesagt, da wärst Du ja der richtige Mann für uns», so der Angeklagte. «Es ist genau die Klientel, nach der wir Ausschau halten.» Der Geschäftsmann hatte laut L. Interesse als Quelle für den BND zu arbeiten – so hat es E. auch selbst vor Gericht geschildert.

Nach mehreren Treffen eher privater Natur folgte nach den Schilderungen des Angeklagten schließlich ein Treffen, an dem ein BND-Verbindungsoffizier teilnahm. Dabei sollte der Geschäftsmann genauer unter die Lupe genommen werden, bevor er als «NDV» (Nachrichtendienstliche Verbindung) tätig werden sollte. An diesem Abend sei ihm erst bekannt geworden, dass der Geschäftsmann auch über gute Verbindungen nach Russland verfügte, erklärte Carsten L. Nach einem Gespräch in einem Lokal sei es in eine Spielbank gegangen, dann in ein Bordell. «Es nennt sich ja nicht umsonst Anbahnung», erklärte der BND-Mitarbeiter das Vorgehen.

Angeklagter erhoffte sich Informationen über Botschaftsmitarbeiter

Arthur E. habe schließlich Anfang Oktober 2022 die Freigabe als «NDV» bekommen und sei auch nach Moskau gereist. L. erhoffte sich nach eigenen Angaben dabei Informationen über Mitarbeiter westlicher Botschaften, insbesondere der deutschen Botschaft, die auf der Gehaltsliste von russischen Geheimdiensten stehen sollten. Sein Mandant habe zwar die Anwerbung von E. initiiert, so Verteidiger Eisenberg. Die Überprüfung des Geschäftsmannes habe er jedoch den dafür zuständigen Mitarbeitern im BND überlassen, betonte der Anwalt.

Nach Eisenbergs Ansicht gibt es vor allem nach der Aussage seines Mandanten keine Gründe, diesen weiterhin in Untersuchungshaft zu behalten. Das Gericht muss noch über einen entsprechenden Antrag entscheiden. Dies soll unter anderem am nächsten Verhandlungstag am Donnerstag besprochen werden. Zunächst soll jedoch die Bundesanwaltschaft die Gelegenheit haben, Carsten L. zu seinen Angaben zu befragen.

dpa