Ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes soll während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für Moskau spioniert haben. Nun stehen er und ein möglicher Komplize vor Gericht.
Spionage-Verdacht – BND-Mitarbeiter vor Gericht

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird von der Bundesanwaltschaft des Landesverrats beschuldigt, geheime Informationen an Russland weitergegeben zu haben.
Fast ein Jahr nachdem der 53-Jährige festgenommen wurde, beginnt heute in Berlin der Prozess zu einem der aufsehenerregendsten Spionagefälle der letzten Jahre, unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Ein 32 Jahre alter Diamantenhändler wird als mutmaßlicher Komplize mitangeklagt.
Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft
Die beiden Deutschen sollen im Herbst 2022 – einige Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – in zwei Fällen geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben haben. Für ihre Dienste soll dieser beide Angeklagten entlohnt haben: BND-Mitarbeiter Carsten L. mit 450.000 Euro und Geschäftsmann Arthur E. mit mindestens 400.000 Euro.
Gemäß den Ermittlern soll Carsten L. im September und im Oktober 2022 neun interne BND-Dokumente an seinen Arbeitsplätzen in Berlin und Pullach bei München ausgedruckt oder abfotografiert haben. Arthur E. soll dann die ausspionierten geheimen Informationen dem russischen Geheimdienst übergeben haben und sich dafür mehrfach mit FSB-Mitarbeitern in Moskau getroffen haben. Die Treffen soll ein russischer Unternehmer arrangiert haben, den E. kannte. Laut Anklage soll dieser Unternehmer auch die Flugreisen des Geschäftsmannes gebucht und finanziert haben.
Die Festnahme der Männer
Carsten L. wurde am 21. Dezember 2022 in Berlin verhaftet. Seine Wohnung und sein Arbeitsplatz wurden durchsucht. Im Januar 2023 wurde Arthur E. als mutmaßlicher Mittäter bei der Einreise aus den USA am Flughafen München festgenommen. Die Ermittlungen dazu wurden in enger Zusammenarbeit mit dem BND und mit Unterstützung des US-Bundespolizei FBI durchgeführt, hieß es damals. Beide Männer befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Am 24. August wurde Anklage von der Bundesanwaltschaft erhoben.
So läuft der Prozess ab
Gemäß den Angaben des Gerichts sind vorerst 51 Prozesstage bis zum 17. Juli 2024 geplant. Aufgrund zahlreicher als geheim eingestufter Informationen könnte ein Teil der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Es gelten äußerst strenge Sicherheitsmaßnahmen. In dem Verhandlungssaal sind Handys und Laptops nicht gestattet. Auch Armbanduhren oder Schmuckstücke wie Siegelringe oder Medaillons dürfen nicht getragen werden. Selbst Füller oder Kugelschreiber sind untersagt. Laut Gerichtsangaben werden vor Ort Stifte für Notizen zur Verfügung gestellt.
«Wenn es um Geheimdienste geht, muss man sich etwas an James Bond orientieren», kommentierte Gerichtssprecherin Lisa Jani das Vorgehen. Solche strengen Sicherheitsmaßnahmen gab es demnach auch bei dem Prozess zur spektakulären Entführung des vietnamesischen Ex-Managers Trinh Xuan Thanh in Berlin im Sommer 2017. Wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung hatte das Berliner Kammergericht 2018 einen ebenfalls aus Vietnam stammenden Angeklagten und 2023 einen Tathelfer zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Bewertung der Bundesanwaltschaft
Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft handelt es sich im jetzigen Spionagefall um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs. Dessen Weitergabe soll «in beiden Fällen zur Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland» geführt haben.
In ihrer Anklage geht die Bundesanwaltschaft auch davon aus, dass es sich jeweils um einen besonders schweren Fall des Landesverrats handelt. Diese Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden – zum Beispiel, wenn der Täter eine verantwortliche Position missbraucht hat, die ihn dazu verpflichtet, Staatsgeheimnisse zu schützen.
Andere Vorfälle beim BND
Der BND ist Deutschlands Auslandsnachrichtendienst. Die Behörde, die ungefähr 6500 Mitarbeiter hat, informiert die Bundesregierung über Entwicklungen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung.
2014 wurde zuletzt ein sogenannter Maulwurf – ein Doppelagent – dort entlarvt. Das Münchner Oberlandesgericht verurteilte den 32-Jährigen später wegen jahrelanger Spionage wegen Landesverrats und Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Haftstrafe von acht Jahren. Der gelernte Bürokaufmann hatte zwischen 2008 und 2014 mehr als 200 teils streng geheime BND-Dokumente an den US-Geheimdienst CIA weitergegeben und dafür mindestens 80.000 Euro erhalten.
Die Dimensionen des Falls um Carsten L. und Arthur E. bezeichnete der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz als «durchaus gravierend». «Er steht exemplarisch für massive Versäumnisse bei der Eigensicherung», sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es sei «richtig und äußerst wichtig, den Fall zum Anlass zu nehmen, die Sicherheitsvorkehrungen innerhalb der Nachrichtendienste grundlegend zu überprüfen».








