Mehr als zweieinhalb Jahre sind seit der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal vergangen, doch die Schuldfrage beschäftigte die Justiz bis jetzt. Nun hat sie ihr Ermittlungsergebnis bekannt gegeben.
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zur Ahrtalflut ein

Die Ermittlungen zur tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal wurden von der Staatsanwaltschaft Koblenz eingestellt. Laut dem Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, ergab sich kein hinreichender Tatverdacht gegen den ehemaligen Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen Mitarbeiter aus dem Krisenstab.
Der Verdacht wurde geäußert, dass der Landkreis Ahrweiler unter der Führung von Pföhler möglicherweise zu spät vor der Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal gewarnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat über zweieinhalb Jahre lang wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in 135 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen ermittelt. Pföhler hat die Vorwürfe immer bestritten. Auch der Mitarbeiter hatte zuvor über seinen Anwalt bestritten, sich strafbar gemacht zu haben.
In Rheinland-Pfalz starben bei der Flutkatastrophe 136 Menschen, davon 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch wird noch vermisst.
Staatsanwälte: «Beachtliche Mängel» – aber keine Strafbarkeit
Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es sich um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei. «Die Flut 2021 hat alles, was die Menschen zuvor erlebt haben, weit übertroffen und war für Anwohner, Betroffene, Einsatzkräfte und Einsatzverantwortliche gleichermaßen subjektiv unvorstellbar», teilte die Behörde mit.
Zwar sei der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler unzureichend organisiert gewesen, und das Führungssystem des Katastrophenschutzes habe eine ganze Reihe von Mängeln aufgewiesen. «Die Verantwortung dafür trägt in erster Linie der politisch und administrativ gesamtverantwortliche ehemalige Landrat.» Diese «durchaus beachtlichen Mängel», die ein Gutachter festgestellt hat, begründeten aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber keine Strafbarkeit.
«Uns ist bewusst, dass die Ahrflut unsägliches Leid über die Menschen im Ahrtal gebracht hat. Wir wissen, wie viel die Menschen dort mitgemacht haben und immer noch mitmachen. Wir wissen, wie viel Trauer und Erschütterung die Katastrophe ausgelöst hat und wie viele traumatisiert zurückgeblieben sind», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Mannweiler. Er sprach den Hinterbliebenen und Opfern der Flutkatastrophe sein tiefes Mitgefühl aus.
Ermittler: Können nicht über charakterliches Versagen befinden
Dennoch sei es bei den Ermittlungen um eine rein strafrechtliche Aufarbeitung gegangen. «Es geht die individuelle Schuld des Einzelnen. Wir haben nicht die Aufgabe, eine Naturkatastrophe als solche aufzuarbeiten, auch nicht das Katastrophenschutzsystem in seiner Gesamtheit», erläuterte Mannweiler. Die Ermittler hätten sich freimachen müssen von Emotionen, was angesichts des Ausmaßes der Katastrophe und des dadurch ausgelösten menschlichen Leids schwierig gewesen sei.
«Die Staatsanwaltschaft hat nicht darüber zu befinden, ob im vorliegenden Fall jemand charakterlich versagt hat», sagte Mannweiler. Es sei auch nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, politische Verantwortung zu bewerten oder ein moralisches Werturteil zu fällen. «Ob jemand in einer Krise standhaft ist, Haltung bewahrt, Verantwortung übernimmt, führungsstark ist, Aufopferungsbereitschaft zeigt, eine Leuchtturmfunktion für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernimmt, das ist eine Frage des Charakters und der Persönlichkeit.»
Hunderte Zeugenbefragungen und ein Berg an Daten
Die Ermittlungen hatten sich lange hingezogen, auch weil sie eine bisher nicht gekannte Dimension hatten. Sie seien von erheblichen Herausforderungen geprägt gewesen, sagte der Leiter des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, Mario Germano. «Nämlich Ermittlungen in einem von der Naturkatastrophe gezeichneten und teilweise zerstörten Gebiet zu führen. Die Menschen, die wir vernehmen mussten, waren zum Teil stark traumatisiert.»
Es wurden über 300 Zeugen vernommen. Laut Germano handelte es sich hauptsächlich um Mitarbeiter von Feuerwehren und Kommunen oder um Betroffene der Flut. Die meisten Vernehmungen waren bis zum Frühjahr 2022 abgeschlossen. Es wurden mehr als 20 Terabyte an digitalen Daten gesichert und ausgewertet, wobei mehr als 300 Gigabyte potenziell relevant für das Verfahren waren.
Es gab auch zahlreiche Durchsuchungen, bei denen umfangreiches Schriftgut und digitale Beweismittel sichergestellt wurden. Während der Flut vom 14. bis 15. Juli wurden bei den Leitstellen der Feuerwehr und Polizei 15.500 Notrufe registriert, von denen Ermittler im Katastrophengebiet während des relevanten Zeitraums 11.000 abgefangen und analysiert haben. Davon waren 6200 für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung. Alle Notrufe, die direkt mit der Flut in Verbindung standen, standen im Fokus, sagte Germano.
Im August 2021 hatte die Staatsanwaltschaft bereits angekündigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Pföhler eingeleitet wurde. Der ehemalige Landrat war seit August 2021 aufgrund von Krankheit nicht mehr im Dienst und wurde schließlich im Oktober 2021 auf eigenen Wunsch wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Der Abschluss der Ermittlungen wurde mehrmals verschoben, unter anderem, weil die Staatsanwaltschaft auf das Ergebnis des Untersuchungsausschusses im Landtag von Rheinland-Pfalz warten wollte.








