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Staatsanwaltschaft: Türkei liefert Hildmann nicht aus

Seit Ende Dezember 2020 ist Attila Hildmann auf der Flucht und hält sich in der Türkei versteckt. Gegen den rechtsradikalen Verschwörungserzähler besteht ein internationaler Haftbefehl.

Attila Hildmann bei einer Demonstration gegen die Corona-Politik der Bundesregierung am Bundeskanzleramt (2020).
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der mit Haftbefehl gesuchte rechtsradikale Verschwörungserzähler Attila Hildmann wird nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft nicht von der Türkei ausgeliefert. Dies sei der Generalstaatsanwaltschaft vom Bundesamt der Justiz mitgeteilt worden, sagte Behördensprecher Sebastian Büchner der Deutschen-Presse-Agentur auf Anfrage. Die türkische Botschaft habe demnach Deutschland mitgeteilt, dass Hildmann die türkische Staatsbürgerschaft besitze und deswegen nicht ausgeliefert werde.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt seit längerem gegen Hildmann, der sich selbst als «ultrarechts» und einen Verschwörungsprediger bezeichnet. Es geht um Volksverhetzung, den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der frühere Autor veganer Kochbücher war seit den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Messengerdienst Telegram mit immer unverhohlenerem Judenhass aufgefallen.

Internationaler Haftbefehl bleibt bestehen

Seit Ende Dezember 2020 ist Hildmann auf der Flucht und hält sich in der Türkei versteckt. Gegen ihn besteht ein internationaler Haftbefehl. Dieser bleibe bestehen, sagte Büchner. «So lange er in der Türkei ist, kommen wir aber nicht an ihn ran», so der Sprecher.

Der 41-Jährige ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aus den eigenen Reihen mit internen Informationen zu den Ermittlungen gegen ihn versorgt worden. Die Behörde wirft zwei Schwestern Verletzung von Dienstgeheimnissen vor. Unter anderem sollen die Ex-Mitarbeiterinnen der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft ihn im Februar 2021 über den Haftbefehl gegen ihn informiert haben.

Per Strafbefehl – also ohne mündliche Verhandlung – sollen die 33 und 35 Jahre alten Frauen zu Geldstrafen von 2700 (180 Tagessätzen zu je 15 Euro) und 3500 Euro (70 Tagessätzen zu je 50 Euro) verurteilt werden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Verwirrung um die Staatsbürgerschaften

Anfangs war die Behörde davon ausgegangen, dass Hildmann auch den türkischen Pass besitzt und deswegen der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könne. Dann tauchten aber Zweifel auf. Seit rund einem Jahr ging die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben davon aus, dass Hildmann nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Dies hätten Nachfragen bei türkischen Behörden und weitere Ermittlungen etwa durch das Bundeskriminalamt ergeben, hieß es im vergangenen Oktober. Die aktuelle Mitteilung aus der Türkei hinterlässt Fragen. «Wir wissen nicht, wie es zu den gegenteiligen Angaben kommt», sagte Büchner.

Der Koch wurde in West-Berlin als Kind türkischer Eltern geboren, er wuchs aber bei deutschen Adoptiveltern auf.

dpa