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Stabile Kassenbeiträge 2026?

Die Krankenkassen legen bald ihre Beiträge für nächstes Jahr fest. Die Politik hat einen Orientierungswert bekanntgegeben, der Stabilität signalisiert. Ob das zu halten ist, bleibt offen.

Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Gemäß dem Bundesgesundheitsministerium können gesetzlich Krankenversicherte für das nächste Jahr durchschnittlich auf relativ stabile Beiträge hoffen. Der Orientierungswert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung im kommenden Jahr wurde vom Ministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt demnach 2,9 Prozent, also auf dem Niveau dieses Jahres.

Der genannte Wert ist lediglich ein geschätzter Richtwert für den Beitrag, der durchschnittlich erforderlich ist, damit die Kassen ihre Ausgaben decken können. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, ob und in welchem Maße sie den Zusatzbeitrag erhöht. Das Spektrum reicht derzeit von unter 2 bis über 4 Prozent, wie eine täglich aktualisierte Liste des Spitzenverbandes der Krankenkassen zeigt.

Kassen warnen vor Steigerungen

Um den Druck für Beitragsanhebungen zu mindern, hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gerade ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro durch den Bundestag gebracht. Die Kassen warnen wegen steigender Kosten vor dennoch nötigen Beitragsanhebungen. Werde in den kommenden Wochen politisch nichts weiter unternommen, würden viele Kassen gezwungen sein, ihren Zusatzbeitrag anzuheben, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. «Damit werden die Zusatzbeiträge in 2026 im Durchschnitt auf über 3 Prozent steigen.»

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang dieses Jahres hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben. «Da Wettbewerb unter den Kassen herrscht, muss jede einzelne schauen, wie sie mit ihren Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet», sagte Warken der «Rheinischen Post». «Manchen gelingt das besser als anderen, und deshalb gibt es unterschiedliche Zusatzbeiträge.» 

Der eigentliche Krankenkassenbeitrag wird neben dem Zusatzbeitrag erhoben. Dieser beträgt für alle 14,6 Prozent des Bruttolohns, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

dpa