Das Rentenniveau soll stabil bleiben und Mütterrenten verbessert werden, ohne zusätzliche Belastung der Beitragszahler.
Sozialministerin Bas bringt Rentengesetz ins Kabinett ein
Sozialministerin Bärbel Bas bringt heute ihr Rentengesetz ins Kabinett ein, um sicherzustellen, dass es bis zum Jahresende vom Bundestag verabschiedet wird. Nebenbei stehen auch andere Themen auf der Tagesordnung der Ministerrunde, wie das Deutschlandticket, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und das neue Tariftreuegesetz sowie eine Reihe von Energiegesetzen.
Das Rentengesetz betrifft heute oder in Zukunft fast jeden im Land. Dadurch werden die Renten dauerhaft etwas höher ausfallen als ohne die Reform. Wie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart, soll das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesetzlich festgelegt werden. Diese Haltelinie besteht bereits seit 2018 und wird nun verlängert.
Bund zahlt Milliarden an die Rentenkasse
Das bedeutet konkret, dass die Renten weiterhin der Lohnentwicklung folgen und entsprechend steigen. Ohne das neue Gesetz würde sich das Rentenniveau im Vergleich zu den Löhnen verringern – bis 2031 um etwa einen Prozentpunkt. Das Rentenniveau ist lediglich eine Rechengröße. Es stellt Renten nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn dar. Dies sagt nichts über die individuelle Rente aus, sondern dient als Orientierungswert.
Es müssen zusätzliche Milliardensummen in die Rentenkassen fließen, um die Reform umzusetzen. Laut den Regierungsplänen soll das Geld jedoch nicht von den Beitragszahlern, sondern aus dem Bundeshaushalt stammen. Dies gilt auch für die Finanzierung der geplanten verbesserten Mütterrenten.
Bisher werden für die Erziehung von ab 1992 geborenen Kindern drei volle Jahre bei der Rente angerechnet. Für Kinder, die davor geboren wurden, sind es bisher nur zweieinhalb Jahre. Das soll mit der Reform auf einheitlich drei Jahre angeglichen werden. Betroffen sind nach Regierungsangaben rund zehn Millionen Menschen, vor allem Frauen – daher der Name.
Umstrittenes Tariftreuegesetz
Bas hat zusätzlich den Entwurf eines Tariftreuegesetzes abgeschlossen. Das Gesetz würde Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes in Höhe von 50.000 Euro oder mehr erhalten, dazu verpflichten, die Tarifbedingungen für ihre Mitarbeiter einzuhalten. Das Ziel besteht darin, die Tarifbindung zu fördern.
Kritik aus der Wirtschaft gibt es. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte vor übermäßiger Bürokratie und forderte einen Stopp des Gesetzes. Gewerkschafter hingegen unterstützen die Pläne. Die IG Metall erinnerte daran, dass der Bund in absehbarer Zeit Milliardensummen in Straßen, Brücken und Bahnstrecken investieren wird – und dass er dabei auf gute Arbeitsbedingungen bestehen sollte. Aufträge der Bundeswehr sind jedoch vom Gesetz ausgenommen.
Gasspeicher und Deutschlandticket
Obwohl es offiziell Sommerpause im Parlament ist, hat das Kabinett unter der Führung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) noch weitere Gesetzentwürfe zur Diskussion. So ist geplant, Gaskunden von den Kosten der Gaspeicherumlage zu entlasten. Die Bundesregierung strebt zudem an, eine unterirdische CO2-Speicherung zu ermöglichen.
Um das Deutschlandticket auch im nächsten Jahr weiterzuführen, ist eine Gesetzesänderung geplant. Es geht um Bundesmittel für die Finanzierung des Tickets. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) legt einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung vor.