Der EuGH erklärt die deutsche Trassenpreisbremse für rechtswidrig, was zu höheren Kosten für regionale Verkehrsunternehmen führen könnte. Dies könnte sich negativ auf Ticketpreise und Verbindungen im Nahverkehr auswirken.
Stehen Bahnreisende nach EuGH-Urteil vor höheren Ticketpreisen?

Europäischer Gerichtshof erklärt Trassenpreisbremse für ungültig: Auswirkungen auf Ticketpreise im Bahnverkehr
Für den Nahverkehr sind die Trassenkostensteigerungen gesetzlich genau geregelt.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur die Trassenentgelte für den Nahverkehr gesenkt, während sie diese für den Fern- und Güterverkehr erhöht hat. Mehrere Eisenbahnunternehmen haben nun mit ihrer Klage gegen diese Praxis Erfolg gehabt, was erhebliche Folgen für die Fahrgäste haben könnte.
Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig eingestuft. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, da sie zu unflexibel sei, urteilten die Richter in Luxemburg.
Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen laut dem Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe, was für die Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte. Trassenpreise, auch als Schienenmaut bekannt, sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen müssen, um das deutsche Schienennetz zu nutzen. InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.
Hintergrund der Klage
Die Bundesnetzagentur hatte die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr gekürzt und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastet. Dies führte dazu, dass InfraGo und andere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht zogen. Der entscheidende Punkt der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland ist, dass sie für den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt ist. Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 Prozent und ab 2026 auf 3 Prozent beschränkt. Das Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, äußerte Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht und wandte sich an das höchste europäische Gericht.
Das Gericht bemängelte die starre mathematische Formel, die in Deutschland für die Berechnung gilt. Diese verletze die Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrsbereich durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und Güterverkehrsbereich auszugleichen.
„Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist“, teilte die Deutsche Bahn nach der Urteilsverkündung mit.
Folgen und Reaktionen
Die Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus. Es muss dabei die Auslegung des EuGH beachten. Absehbar sind langwierige Diskussionen darüber, wer die Erhöhungen tragen soll. Grundsätzlich stattet der Bund die Länder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter forderte: „Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt.“ In den vergangenen Jahren hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld jedoch stets zurückgewiesen. Er warnte vor einem „Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste“, sollte der Bund nicht mehr Geld bereitstellen. „Wir werden das gleich nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen“, betonte Bernreiter.
Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnt davor, dass die Unternehmen Regionalzug-Verbindungen in großem Umfang einstellen könnten. Der Bund müsse die Mehrkosten vollständig ausgleichen, forderte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Die Bundesregierung arbeitet zudem an einer Reform des Trassenpreissystems. Konkrete Pläne werden bis zum Sommer erwartet. Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu beachten, dass Italien Alarm schlägt, da die Regierung bei den Spritpreisen interveniert.
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