Der Kanzler hat die Vertrauensfrage im Bundestag verloren und will eine Neuwahl. Das entscheidet aber der Bundespräsident. Jetzt gibt es ein Datum, wann dieser seine Entscheidung verkünden wird.
Steinmeier verkündet Neuwahlentscheidung nach Weihnachten
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird am 27. Dezember verkünden, ob er nach der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Bundestag auflöst und eine Neuwahl ansetzt. Dies gab er in Berlin bekannt. Bisher ist der 23. Februar als Neuwahltermin von den Parteien vorgesehen. Der Bundestag kann sich jedoch nicht selbst auflösen. Die Entscheidung darüber obliegt gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes dem Bundespräsidenten.
Scholz stellte am vergangenen Montag im Bundestag die Vertrauensfrage und verlor die Abstimmung wie gewünscht. Anschließend schlug er dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen und somit Neuwahlen zu ermöglichen. Gemäß Grundgesetz kann der Bundespräsident dies innerhalb von 21 Tagen tun, jedoch ist er dazu nicht verpflichtet.
Steinmeier: Land braucht handlungsfähige Regierung
Steinmeier hatte bereits unmittelbar nach dem Bruch der Ampel-Koalition zu erkennen gegeben, dass er gewillt ist, das Parlament aufzulösen. Er erklärte, das Grundgesetz knüpfe diese Entscheidung an Voraussetzungen. «Aber unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung. Das wird mein Prüfungsmaßstab sein», sagte Steinmeier damals.
Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung kann nicht mehr von einer stabilen Mehrheit die Rede sein. Scholz führt nun eine rot-grüne Minderheitsregierung an.
Auch den Termin 23. Februar, auf den sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union geeinigt haben, dürfte Steinmeier bestätigen. Er hat diesen bereits als «realistisch» bezeichnet.
Gespräche mit Vorsitzenden von Fraktionen und Gruppen geführt
In den vergangenen Tagen führte Steinmeier Gespräche mit den Vorsitzenden aller Fraktionen und Gruppen im Bundestag – «um mich zu vergewissern, dass es keine Aussichten auf eine stabile parlamentarische Mehrheit für eine Bundesregierung mehr gibt», wie es in seiner Mitteilung vom Freitag hieß.
Möglicherweise war ein Gedanke dahinter, die Entscheidung rechtssicher zu machen, um einer möglichen Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubeugen. Karlsruhe musste sich bereits 1983 und 2005 mit der damaligen Auflösung des Bundestages befassen, nachdem Abgeordnete geklagt hatten.
Im Urteil von 1983 hieß es, der Kanzler solle das Verfahren nach Artikel 68 Grundgesetz nur anstrengen dürfen, wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet sei, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiterzuregieren. «Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.»
Dies entspricht der derzeitigen Lage. Bisher ist nicht erkennbar, dass Abgeordnete den Weg nach Karlsruhe antreten möchten.