Bundesrat entscheidet über höheres Kindergeld und Steuerentlastung ab Januar, um kalte Progression auszugleichen und Familien zu unterstützen.
Höheres Kindergeld ab Januar: Bundesrat entscheidet über Steuerentlastung
Heute wird im Bundesrat darüber entschieden, ob Familien ab Januar eine Erhöhung des Kindergeldes erhalten. Zudem könnte die Länderkammer eine drohende Steuererhöhung aufgrund der Inflation verhindern. Durch ihre Zustimmung zu den Plänen des Bundestags würden die Bundesländer jedoch auch auf Einnahmen verzichten.
Es handelt sich um ein Gesetz mit zwei entscheidenden Punkten, das am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde: Die kalte Progression soll bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden und Familien sollen mehr Unterstützung erhalten.
Fünf Euro mehr Kindergeld
Der Plan sieht vor, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro erhöht wird. Laut Haushaltsausschuss bedeuten dies Mehrausgaben von ca. 4,2 Millionen Euro für den Staat. Eine weitere Erhöhung des Kindergeldes um vier Euro im Jahr 2026 würde nochmals rund 3,3 Millionen Euro kosten.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ab Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro erhöht. Bis zum Jahr 2026 soll er dann um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro steigen.
Der Kindersofortzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen wird ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro pro Monat erhöht. Laut den Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im nächsten Jahr um 306 Euro entlastet.
Eckwerte im Steuertarif werden verschoben
Durch die Erhöhung des Steuertarifs würden Bürgerinnen und Bürger ab Januar auch ohne die Reform mehr Steuern zahlen müssen, selbst wenn ihre Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht. Dieses Phänomen wird als kalte Progression bezeichnet.
Um dies zu verhindern, ist geplant, verschiedene Eckwerte im Steuertarif zu verschieben, damit höhere Steuersätze erst später wirksam werden. Dazu soll unter anderem der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben werden, also der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Im Jahr 2026 soll er auf 12.348 Euro erhöht werden. Diese Maßnahmen basieren auf Berechnungen zur Inflationsrate und zum Existenzminimum in Deutschland.
Die restlichen Eckwerte des Steuertarifs sollen um 2,6 Prozent angepasst werden, um sicherzustellen, dass man aufgrund der Inflation nicht mehr Steuern zahlen muss. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird verändert. Lediglich die Grenze für die Reichensteuer, die über dem Spitzensteuersatz liegt, bleibt unverändert.
Bundesländer würden auf Einnahmen verzichten
Insbesondere die Änderungen im Steuertarif würden dazu führen, dass den Bundesländern Steuereinnahmen entgehen. Nach Angaben des Haushaltsausschusses würden die Länder durch das Gesetz im nächsten Jahr etwa 2,6 Milliarden Euro weniger einnehmen, im Jahr 2026 sogar fast 5,2 Milliarden.
Bund, Länder und Gemeinden würden im kommenden Jahr voraussichtlich mit Mindereinnahmen von beinahe 7,2 Milliarden Euro rechnen müssen. Langfristig würden sich die Kosten sogar auf mehr als 13,5 bis 14,8 Milliarden Euro belaufen.
Trotzdem weniger Netto vom Brutto
Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft werden viele Haushalte trotz der Entlastungen im neuen Jahr weniger Geld zur Verfügung haben. Die steigenden Sozialabgaben können die Steuerentlastungen nicht ausgleichen.
Für einen Alleinstehenden mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 50.000 Euro im Jahr würde die zusätzliche Belastung somit nur von 233 Euro auf 38 Euro netto im Jahr sinken. Auch Alleinerziehende profitieren oft nicht ausreichend von der Erhöhung des Kindergeldes und des geänderten Einkommensteuertarifs, um aus dem Minus herauszukommen. Lediglich verheiratete Paare mit Kindern, die gemeinsam veranlagt sind, könnten je nach Einkommenshöhe mit mehr Geld rechnen.
Wirkung wohl nur rückwirkend
Auch wenn das Gesetz noch vor Jahresende verabschiedet wird, werden die Bürgerinnen und Bürger die steuerlichen Entlastungen wahrscheinlich im Januar noch nicht direkt bemerken. Laut Finanzministerium wird es eine Weile dauern, bis sie in der Verwaltung umgesetzt sind und dann auf den Gehaltsabrechnungen ersichtlich werden. Das höhere Kindergeld hingegen soll bereits im Januar ausgezahlt werden.