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Steuerentlastungen für Gastronomie und Pendler ab 2026

Das Bundesfinanzministerium plant dauerhafte Umsatzsteuersenkung für Speisen und Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

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Erleichterungen für Gastronomen in Sicht. (Symbolbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

Das Bundesfinanzministerium plant Steuererleichterungen für die Gastronomie und Pendler. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden. Ebenfalls ab Jahresbeginn 2026 soll die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent erhöht werden. Dies ist im Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgesehen, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Entwurf wird intern in der Regierung abgestimmt.

Das Ministerium implementiert Maßnahmen, die von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt wurden. Der Entwurf zur Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie betont, dass das Ziel der Maßnahme die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche ist.

Weitergabe der Erleichterungen an Kunden fraglich

Es ist jedoch unklar, ob es zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird. Die Umsätze im Gastgewerbe waren zuletzt gesunken.

Die Pendlerpauschale beträgt derzeit 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 38 Cent.

Der Bundesrat muss neben dem Bundestag auch den Änderungen zustimmen. Laut Entwurf führen die Entlastungen zu Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern. Dies wird voraussichtlich erneut zu Konflikten führen.

Bei einem bereits beschlossenen «Wachstumsbooster» mit steuerlichen Entlastungen für Firmen hatte der Bund den Ländern milliardenschwere Kompensationen zugesagt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte aber bereits deutlich gesagt, er sehe keine Möglichkeiten des Bundes, die Länder bei der Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie für Steuerausfälle zu entlasten. Dazu gebe es keine Spielräume.

dpa