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Steuern, Deutschlandticket, Musterung – was sich 2026 ändert

Rente, Mindestlohn, Grundsicherung – im neuen Jahr treten einige Reformen in Kraft, die die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist mehr Geld drin und wo muss man tiefer in die Tasche greifen?

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2026 bringt einige Änderungen bei der Steuer. (Symbolbild)
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Jahr 2026 wird der Mindestlohn erhöht, das Deutschlandticket wird teurer und Rentnerinnen und Rentner könnten eine Erhöhung ihrer Bezüge erhalten. Zudem treten steuerliche Entlastungen in Kraft. Ein Überblick darüber, was im neuen Jahr auf die Bürgerinnen und Bürger zukommt:

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht. Auch Auszubildende erhalten etwas mehr Geld. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Auch in den folgenden Ausbildungsjahren gibt es höhere Mindestsätze: im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten 977 und im vierten Ausbildungsjahr 1.014 Euro monatlich.

Höhere Minijob-Grenze

Parallel zur Anhebung des Mindestlohns steigt auch die Grenze für Minijobs. Ab Januar steigt sie von 556 auf 603 Euro pro Monat.

Deutschlandticket wird teurer

Ein Jahr nach der ersten Preiserhöhung wird das Deutschlandticket erneut teurer: Ab Januar steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro Monat. Rund 14 Millionen Menschen nutzen laut Branchenangaben das Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht.

Steuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, erhöht sich. Im Jahr 2026 beträgt er 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können sich auf eine Erhöhung ihrer Renten zum 1. Juli freuen. Laut einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht könnte die Erhöhung bei etwa 3,7 Prozent liegen. Diese Angabe ist jedoch nur eine Schätzung. Die genaue Höhe der Rentenerhöhung wird vom Bundeskabinett im Frühjahr je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung festgelegt.

Mehr Geld bei Kindern

Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar um vier Euro auf 259 Euro pro Monat angehoben.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale wird laut den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Derzeit beträgt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer können 38 Cent geltend gemacht werden. Das Bundeskabinett hat die Entlastung bereits beschlossen, jedoch müssen Bundestag und Bundesrat dem noch zustimmen.

Post von der Bundeswehr

Im Rahmen des neuen Wehrdienstgesetzes wird die Wehrerfassung wieder eingeführt. Das bedeutet für alle 18-jährigen Männer und Frauen, dass sie ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten sollen, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben wird. Männer müssen diesen dann verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn freiwillig abgeben. Bundesrat und Bundestag haben den Plänen noch nicht zugestimmt.

Recht auf Ganztagsbetreuung

Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule wechseln, kann dies zu Engpässen bei der Kinderbetreuung für Eltern führen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen alle Erstklässlerinnen und Erstklässler zunächst einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe pro Jahr erweitert.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung – strengere Sanktionen 

Das Bürgergeld soll in Zukunft als Grundsicherung bezeichnet werden und Personen, die Termine im Jobcenter ohne triftigen Grund verpassen oder eine Arbeitsaufnahme ablehnen, sollen strenger bestraft werden. Bisher war bekannt, dass eine direkte 30-prozentige Kürzung droht, wenn jemand beispielsweise eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht verschickt.

Wer ohne triftigen Grund Termine im Jobcenter versäumt, riskiert ab dem zweiten verpassten Termin eine Kürzung um 30 Prozent und ab dem dritten Termin die vollständige Streichung der Zahlung. Diese Maßnahmen wurden noch nicht vom Kabinett beschlossen und während des parlamentarischen Verfahrens können noch Änderungen an den Plänen vorgenommen werden.

Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll langfristig von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Dies galt auch während der Corona-Pandemie. Auch diese Entlastung ist noch nicht endgültig beschlossen. Aufgrund der befürchteten Milliardeneinbußen gab es von den Ländern teilweise deutliche Kritik.

Aktivrente 

Wer in Rente ist und zusätzliches Einkommen erzielen möchte, soll steuerliche Vergünstigungen erhalten. Rentner können mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Das entsprechende Gesetz muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Regelung gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener 

Besserverdiener sollen regelmäßig höhere Sozialabgaben leisten. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.450 Euro Beiträge fällig. Über dieser Grenze zahlen sie keine Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.812,50 Euro pro Monat angehoben werden.

Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter soll von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll von 840 auf 960 Euro angehoben steigen. Das betrifft etwa Trainer im Sportverein oder auch ehrenamtliche Chorleiter. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen.

Des Weiteren ist geplant, die Haftungsrisiken für Ehrenamtler zu reduzieren. „Von ihnen verursachte Schäden müssen sie nur noch ersetzen, wenn diese absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bisher galt dies nur bei einer Vergütung von 840 Euro, künftig soll diese Grenze bei 3.300 Euro liegen.“

Lachgas-Verbot für Minderjährige

Lachgas, das als Partydroge beliebt ist, soll zukünftig für Kinder und Jugendliche verboten werden. Das bedeutet, dass der Verkauf an Minderjährige nicht erlaubt ist, auch der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten sollen untersagt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf muss noch vom Bundesrat genehmigt werden.

Wahljahr

Fünf Bundesländer stehen vor der Wahl neuer Landesparlamente. Baden-Württemberg beginnt am 8. März, am 22. März wählen die Menschen in Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag, am 6. September ist dann Sachsen-Anhalt dran. Am 20. September finden Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern statt.

Bulgarien bekommt den Euro

Ab dem 1. Januar wird Bulgarien den Lew durch den Euro ersetzen. Für Urlauber wird dadurch einiges einfacher: Es entfallen Geldwechsel und zusätzliche Gebühren, Preise lassen sich besser vergleichen und Kartenzahlungen werden unkomplizierter. Der feste Umrechnungskurs beträgt 1,95583 Lew pro Euro – genau der gleiche Kurs, zu dem einst die D-Mark in den Euro umgerechnet wurde. Allerdings erwarten Beobachter, dass die Preise in Hotels und Restaurants leicht steigen werden.

Kennzeichnung für Fleisch: Staatliches Tierhaltungslogo

Eigentlich hätte das staatliche Tierhaltungslogo schon im August starten sollen, nun soll die Kennzeichnungspflicht am 1. März kommen – zunächst für Schweinefleisch im Supermarkt. Das Siegel soll beim Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in den Ställen bringen. Fleischliebhaber erfahren so auf einen Blick, wie die Tiere gehalten wurden. Vorgesehen sind fünf Kategorien, von der Stufe «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu «Bio». Seit 2019 gibt es bereits eine freiwillige Kennzeichnung für Schwein, Rind und Geflügel mit dem Aufdruck «Haltungsform».

Klarheit beim Honigkauf

Wer beim Frühstück gerne Honig aufs Brötchen streicht, kann bald genauer hinschauen: Ab dem 14. Juni müssen auf jedem Glas alle Ursprungsländer angegeben werden, wenn es mehrere sind – inklusive Prozentangabe nach Menge. Bisher reichte oft die pauschale Formulierung «Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern». Gläser, die vor dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiterhin verkauft werden.

Weniger Kosten für Gas?

Ab Januar entfällt die Gasspeicherumlage für Gaskunden. Bisher zahlte ein Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch etwa 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage wurde verwendet, um die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 zu finanzieren und betrug bei Privatkunden etwa 2,4 Prozent des Gaspreises. Diese Kosten werden nun vom Bund einmalig übernommen. Da der Gaspreis aus verschiedenen Bestandteilen besteht, sinken die Endpreise nicht automatisch.

Schufa-Score wird transparenter

Ab dem ersten Quartal können Verbraucher ihren Schufa-Score digital und kostenlos einsehen – entweder in der Schufa-App oder online. Bisher war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Mit dem neuen, vereinfachten Score-Modell sollen auch Laien diesen ohne großen Aufwand nachrechnen können: Für zwölf Kriterien werden Punkte vergeben, die insgesamt von 100 bis 999 reichen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.

Mögliche Preisänderungen für Kfz-Policen 

Zum 1. Januar wird die Regionalklasse für etwa jeden vierten Versicherten in der Kfz-Haftpflicht geändert – und somit möglicherweise auch der zu zahlende Beitrag. Etwa 5 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer steigen in eine höhere Einstufung auf, während knapp 5,3 Millionen günstiger fahren werden. Für die meisten ändert sich jedoch nichts. Ausschlaggebend ist, wie häufig und wie teuer Unfälle im eigenen Zulassungsbezirk waren: Regionen mit vielen Schäden werden in höhere Klassen eingestuft, ruhige Bezirke hingegen belohnt.

Neuer Ehrentag 

Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, wird das Ehrenamt in den Mittelpunkt gerückt. An diesem Tag ist ein deutschlandweiter Mitmachtag geplant, um ehrenamtliches Engagement sichtbarer zu machen und seine Bedeutung für die Demokratie zu würdigen. Initiator dieser bundesweiten Aktion ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Umtauschfrist für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 endet

Allmählich müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar sind Führerscheine mit Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 an der Reihe. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a vermerkt. Die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes ist für den Umtausch des Dokuments zuständig. Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von etwa 25 Euro.

dpa