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September-Neuerungen: Steuererklärung, Organspende, Wahlen und mehr

Fristen und Änderungen im September: Steuererklärung, Organspende per App, Landtagswahlen, Zugreservierungsende, Corona-Hilfen, Flüssigkeitsregel, Heizungsförderung, Tunnelbau, Bundestag

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Die Zeit für die Einkommenssteuererklärung für 2023 drängt. (Archivbild)
Foto: Martin Schutt/dpa

Es ist Zeit, die Steuererklärung abzugeben, und auch bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen läuft die Zeit ab. Welche Fristen und Neuerungen im September sonst noch wichtig sind, erfahren Sie hier.

Frist für Steuererklärung für 2023

Wer nicht von einem Steuerberater betreut wird und zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist, muss dies bis zum 2. September tun.

Organspenderklärung über Krankenkassen-App

Das Abgeben einer Organspenderklärung wird vereinfacht: Bis zum 30. September sollen Versicherte die Möglichkeit haben, über Krankenkassen-Apps Erklärungen für oder gegen eine Organspende abzugeben. Seit März können Freiwillige ihre Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe bereits über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.

Wahlen in drei Bundesländern

Am 1. September werden die Landtage in Sachsen und Thüringen in Deutschland neu gewählt. Am 22. September findet die Wahl in Brandenburg statt.

Reservierungspflicht bei Auslands-Zügen endet

Wer im Sommer mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, musste vorübergehend auf fast allen Fernzugverbindungen eine Reservierung vornehmen – das hat jetzt ein Ende. Die temporäre Verpflichtung, einen festen Sitzplatz zu buchen, läuft am 1. September aus. Die Bahn hatte diese Regel aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage während der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt. Nur die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich bleibt bis einschließlich 5. Oktober bestehen.

Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen haben noch bis Ende September Zeit, die Schlussabrechnungen einzureichen. Diese sind erforderlich, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen zu vergleichen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen. Dies kann zu Nachzahlungen oder Rückzahlungen führen.

Strengere Regeln fürs Handgepäck

Ab dem 1. September dürfen Fluggäste wieder nur Flüssigkeiten in Behältern bis zu 100 Millilitern mitführen und müssen diese in einer transparenten Plastiktasche mit einem maximalen Volumen von einem Liter verpacken. Die Flüssigkeitsregelung wurde an einigen deutschen Kontrollpunkten ausgesetzt, wenn das Gepäck mit modernen Gepäckscannern überprüft werden konnte, die die Computertomographie-Technik (CT) aus der Medizin verwenden. Die EU hat jedoch Zweifel an der Zuverlässigkeit der CT-Scanner geäußert, daher sind größere Flaschen wieder verboten.

Belege für Heizungsförderung

Gemäß dem Zeitplan können ab Ende September die ersten Antragsteller der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege für die Projekte einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Dies erfolgt digital. Zu den Ersten, die im Februar einen Antrag stellen durften, gehören Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld voraussichtlich erstmals Ende Oktober ausgezahlt, so eine Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW.

Mont-Blanc-Tunnel wegen Bauarbeiten 15 Wochen gesperrt

Deutsche Touristen und Transportunternehmen, die nach Norditalien unterwegs sind, müssen ab dem 2. September einen Umweg einplanen. Der Mont-Blanc-Autobahntunnel zwischen Frankreich und Norditalien wird für 15 Wochen aufgrund von Bauarbeiten gesperrt. Während dieser Zeit müssen alternative Routen genutzt werden.

Bundestag kommt wieder zusammen

Nach der Sommerpause wird der Bundestag am 9. September wieder zusammentreten. Die traditionelle Haushaltswoche steht bevor – ein Thema, das zuletzt für Kontroversen gesorgt hat.

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dpa