Das Bundeskabinett hat Steuerentlastungen beschlossen: Pendler können mehr absetzen, die Gastronomie profitiert von niedrigerer Umsatzsteuer und Ehrenamtler erhalten höhere Pauschalen.
Steuerentlastungen beschlossen: Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler profitieren
Die Steuerentlastungen, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat, betreffen Pendler, Gastronomen, Ehrenamtler und die Landwirtschaft. Diese Maßnahmen wurden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart und werden den Bund im nächsten Jahr Milliarden kosten. Nun sind der Bundestag und teilweise auch der Bundesrat gefragt, um die Entlastungen endgültig zu beschließen.
Die Entscheidungen im Detail:
Pendlerpauschale
Durch die Pendlerpauschale haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Fahrtkosten von Zuhause zur Arbeit steuerlich geltend zu machen – unabhängig davon, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Derzeit beträgt der Betrag für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt dieser auf 38 Cent. Zukünftig soll bereits ab dem ersten Kilometer ein Betrag von 38 Cent gelten.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, dass dadurch eine größere Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land hergestellt wird. Laut Berechnungen seines Ministeriums könnten bei einer Arbeitsstrecke von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche jährlich zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 176 Euro geltend gemacht werden. Bei 20 Kilometern würden sogar 352 Euro zusammenkommen. Personen, die nur fünf Kilometer von ihrem Wohnort zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen, würden einen zusätzlichen Betrag von 88 Euro erhalten. Dies gilt jedoch nur, wenn die Werbungskosten den Pauschalbetrag von derzeit 1.230 Euro überschreiten.
Viele Wirtschaftswissenschaftler und die Organisation der Industriestaaten OECD kritisieren die Subvention als kostspielig und umweltschädlich. Laut Ministeriumsrechnung entgehen dem Bund durch die Reform im Jahr 2026 Steuereinnahmen in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro und im Jahr 2027 Einnahmen von rund 1,9 Milliarden Euro.
Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll langfristig von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Dies war bereits während der Corona-Pandemie der Fall, wurde jedoch zu Beginn des Jahres 2024 wieder angehoben. Ab dem 1. Januar 2026 soll nun wieder der niedrigere Steuersatz gelten.
Laut Finanzministerium profitieren neben Restaurants und Cafés auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Dem Bund entgehen jährlich Steuereinnahmen von rund 3,6 Milliarden Euro.
Das Ziel ist es, die Gastronomiebranche wirtschaftlich zu unterstützen, die zuletzt Umsatzrückgänge verzeichnete. Die Bundesregierung hofft auch auf niedrigere Preise für die Bürger. Ob es jedoch tatsächlich zu Preissenkungen in Restaurants kommt, bleibt abzuwarten. Laut der Gewerkschaft NGG können die Kunden nicht darauf hoffen, dass die Preise flächendeckend sinken.
Agrardiesel
Es ist der erste Schritt, um eine stark umstrittene Entscheidung der Ampel-Regierung rückgängig zu machen: Die Steuerermäßigung für Agrardiesel soll vollständig wieder eingeführt werden. Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft sollen ab 2026 die Energiesteuer für Diesel in Höhe von 21,48 Cent pro Liter erstattet bekommen können.
Die Absicht ist, die Betriebe finanziell zu entlasten und ihnen gleichzeitig in einem Markt mit erheblichen Preisschwankungen Planungssicherheit zu bieten. Laut Landwirtschaftsministerium beträgt der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff derzeit 47,04 Cent pro Liter. Minister Alois Rainer (CSU) bezeichnete dies als einen längst überfälligen Schritt. Eine der größten Fehlentscheidungen der Ampel-Regierung werde damit korrigiert.
Die frühere Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine schrittweise Streichung der Subvention beschlossen, um eine Milliardenlücke im Haushalt zu stopfen. Für Mengen, die 2026 verbraucht werden, sollte es keine Subventionen mehr geben. Das hatte heftige Bauernproteste ausgelöst. Nun heißt es im schwarz-roten Gesetzentwurf: «Ein Auslaufen der Regelung würde die Energiepreise für Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern.» Den Bund kostet die Wiedereinführung im Jahr rund 430 Millionen Euro.
Übungsleiter und Ehrenamtler
Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro erhöht, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. Künftig soll man durch sein Engagement so viel einnehmen dürfen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Betroffen sind beispielsweise Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.
«Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich im Ehrenamt. All das sind Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, die für andere da sind, die anpacken und helfen. Dieses Engagement wollen wir stärker unterstützen», betonte Klingbeil.
Außerdem sollen Haftungsrisiken für die Ehrenamtler verringert werden. Sie müssen Schäden nur ersetzen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bisher galt dies nur bis zu einer Vergütung von 840 Euro – künftig soll die Grenze bei 3.300 Euro liegen. «Denn wer einem Verein viele Stunden seiner Freizeit schenkt, soll eine faire Aufwandsentschädigung bekommen können – ohne bei einem Missgeschick oder Unfall dafür mit voller Haftung einzustehen», erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).