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Strafmaß gegen Trump kommt doch noch vor Amtseinführung

Trumps Anwälte wollten die Verkündung einer Strafe gegen den designierten US-Präsidenten im Schweigegeld-Prozess an diesem Freitag verhindern. Der Richter macht ihnen einen Strich durch die Rechnung.

Die Entscheidung des Richters dürfte Trump nicht passen. (Archivbild)
Foto: Justin Lane/Pool EPA/AP/dpa

Die Strafmaßverkündung im New Yorker Schweigegeld-Prozess gegen Donald Trump wird wie geplant an diesem Freitag (10. Januar) stattfinden – zehn Tage vor der Amtseinführung des designierten US-Präsidenten. Richter Juan Merchan wies einen Antrag von Trumps Anwälten ab, die Verkündung der Strafe zu verschieben. Am 20. Januar soll Trump als US-Präsident vereidigt werden.

Die Anwälte hatten zuvor in einem Schreiben am Montag angekündigt, weiter gegen das Urteil vorgehen zu wollen und den Richter gebeten, die Strafmaßverkündung solange auszusetzen. Es gilt als wahrscheinlich, dass Trump auch gegen die jüngste Entscheidung des Richters Berufung einlegen wird.

Im Verfahren ging es um die unerlaubte Verdeckung von 130.000 Dollar Schweigegeld, das Trump der Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlte – laut Gericht, um sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Die Geschworenen in New York befanden Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten schuldig.

Die Strafe wird voraussichtlich keine direkten Auswirkungen auf Trumps Präsidentschaft haben. Richter Merchan hatte bereits angedeutet, dass er nicht geneigt sei, Trump zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Am Montag bestätigte der US-Kongress offiziell den Sieg des Republikaners bei der Präsidentschaftswahl.

Ursprünglich sollte das Strafmaß bereits Mitte September verkündet werden. Jedoch gewährte Richter Merchan einem Antrag von Trump, die Strafe erst nach den Präsidentschaftswahlen zu verkünden. Eine Verkündung des Strafmaßes für einen designierten Präsidenten hat es in der Geschichte der USA noch nie gegeben.

dpa