Das deutsche Strafrecht definiert ab 14 Jahren die Strafmündigkeit. Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung und Verantwortungsreife für gerechte Urteile.
Ab wann sind Minderjährige strafmündig?

Ab welchem Alter Minderjährige für Straftaten belangt werden können, regelt das Strafrecht klar – doch nicht jede aufgedeckte Straftat zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Begriff «Strafmündigkeit» ist dabei zentral.
In Deutschland wird man mit 18 Jahren als volljährig angesehen – das bedeutet, dass man erziehungsrechtlich und rechtlich eigenverantwortlich ist. Allerdings kann die strafrechtliche Verantwortung bereits früher beginnen. Denn nach Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs (StGB) liegt das gesetzliche Alter der Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren gelten daher als nicht schuldfähig – auch wenn sie eine schwere Straftat begehen.
Doch auch Jugendliche ab 14 sind nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) verlangt zusätzlich die sogenannte «Verantwortungsreife». Sie beschreibt, ob ein junger Mensch als reif genug einschätzt wird, um das Unrecht seiner Tat erkennen kann und nach dieser Einsicht handeln konnte. Ist dies nicht der Fall, kann auch ein strafmündiger Jugendlicher als nicht schuldfähig gelten. Die Beurteilung trifft im Einzelfall das Gericht, häufig gestützt auf einem Gutachten.
Erzieherischer Ansatz statt pauschaler Strafverfolgung
Die Bedeutung der Verantwortungsreife im pädagogisch orientierten Jugendstrafrecht ist entscheidend. Es zielt darauf ab, Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren zu erziehen, anstatt sie zu bestrafen. Auch Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren können – abhängig von ihrer Reife und der begangenen Tat – weiterhin nach Jugendstrafrecht behandelt werden.
Das Bundesjustizministerium unterstreicht die pädagogische Ausrichtung des Jugendstrafrechts. Trotz wiederholter Forderungen nach einer allgemeinen Herabsetzung der Strafmündigkeit warnen Fachleute jedoch: Abschreckung allein ist wenig hilfreich. Prävention, Bildung und soziale Unterstützung seien entscheidend.