Nach dem Verlust seines Büros im Bundestag zieht Altkanzler Gerhard Schröder vor Gericht und verliert in erster Instanz. Nun beschäftigt sich die Justiz wieder mit dem Fall.
Streit um Büro von Schröder geht vor Gericht weiter

Der Streit um das ehemalige Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag wird heute vor Gericht fortgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wird ab 10.00 Uhr mündlich über den Fall verhandeln. Schröder (80) strebt an, dass der Bundestag ihm weiterhin ein Büro mit Räumen und Personal finanziert, und will dies gerichtlich durchsetzen. In erster Instanz hatte er im Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht verloren.
Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Kontext mit seiner früheren Tätigkeit.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage des 80-Jährigen gegen diese Entscheidung zurück, wodurch das Büro stillgelegt wurde. Gemäß dem Urteil hat der Altkanzler keinen Anspruch auf die Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus seinem früheren Amt. Schröder hat daraufhin Berufung eingelegt.
Bezahlung für Büros früherer Kanzler neu geregelt
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat im Frühjahr 2022 die Bezahlung von Büros für ehemalige Bundeskanzler neu geregelt. Die Bezahlung hängt nun davon ab, ob die Ex-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, wie beispielsweise Schirmherrschaften und Reden halten.
Zuvor wurde Schröder aufgrund seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin immer wieder heftig kritisiert – auch innerhalb seiner eigenen Partei. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatten mehrere seiner Mitarbeiter ihre Positionen aufgegeben. Im vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag wurden jedoch Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin nicht explizit genannt.








