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Streit um bundesweite Bezahlkarte für Asylbewerber beigelegt

Die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber sorgte für Krach in der Ampel-Koalition: Die Grünen wollten einer bundesweiten Regelung nicht zustimmen. Jetzt wird das Kabinett wohl doch grünes Licht geben.

Die Bezahlkarte soll verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird.
Foto: Bodo Schackow/dpa

Der Konflikt über eine gesetzliche Regelung für eine Bezahlkarte für Asylbewerber ist gelöst. Laut Informationen aus Regierungskreisen wird morgen eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums im Umlaufverfahren vom Kabinett verabschiedet.

Zuletzt hatte es Bedenken bei den Grünen gegeben. Aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es nun: «Die Bezahlkarte ist sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird. Entsprechend wird der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt.» Zuvor berichteten darüber «Bild» und das Nachrichtenportal «Table Media».

Ende Januar hatten sich 14 von 16 Bundesländern auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.

Es wurde von der Grünen-Bundestagsfraktion behauptet, dass die Einführung der Karte auch ohne bundesgesetzliche Regelung möglich sei. Die Bundesländer bestanden jedoch auf einer Klarstellung im Bundesgesetz, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, falls gegen die Karte geklagt wird. Sowohl die Koalitionspartner SPD und FDP drängten die Grünen zur Zustimmung.

Details noch unklar

Die Bezahlkarte soll nun ausdrücklich als Option im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes soll dabei eine eigene Bezahlkarte bekommen. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte soll den Ländern obliegen, die sich in einer Arbeitsgruppe auf Mindeststandards verständigt hatten. Die geplante Bundesregelung muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden.

Die Vereinbarung umfasst Prüfungen zu Einzelheiten: Dies betrifft beispielsweise Asylbewerber, die bereits seit einiger Zeit in Deutschland leben und arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren und staatliche Leistungen erhalten, die dem Bürgergeld in Art und Höhe entsprechen (Analogleistungen). Es wird diskutiert, ob sie von der Bezahlkarte ausgeschlossen werden sollen.

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der dpa, die vorgesehenen Prüfungen werde man nun vornehmen. «Bezahlkarten dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen davon abgehalten werden, sich in Deutschland zu integrieren und Teil unserer Gesellschaft zu werden, gerade wenn sie dauerhaft hier leben», sagte Audretsch.

dpa