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Studie: Elterngeld seit Einführung deutlich weniger wert

Die Kaufkraft des Elterngelds sei seit 2007 um 38 Prozent gesunken, schreibt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in einer aktuellen Studie. Einen Inflationsausgleich habe es nie gegeben.

Der Höchstsatz beim Elterngeld wurde jahrelang nicht nach oben angepasst. (Symbolbild)
Foto: Marco Rauch/dpa

Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ist das Elterngeld heute im Vergleich zu seiner Einführung im Jahr 2007 deutlich weniger wert. In den 16 Jahren bis 2023 hat die staatliche Leistung etwa 38 Prozent an Kaufkraft verloren, wie die «Rheinische Post» vorab berichtet.

«Diese Entwicklung setzt sich ohne Inflationsausgleich weiter fort», heißt es in der Analyse von Studienautor Wido Geis-Thöne, die auch der dpa vorliegt und die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts und eigene Berechnungen stützt. Die Effekte der Inflation seien demnach seit 2007 nie ausgeglichen worden. Die Kaufkraftverluste beträfen «immer weitere Teile der Mittelschicht».

Verluste treffen alle Einkommensschichten

Eltern, die kein eigenes Einkommen erzielen, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag sei auch seit Einführung der Leistung nicht mehr angepasst worden. «Dabei hätte er bis zum Jahr 2023 um 37,8 Prozent auf 413 Euro steigen müssen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust seit dem Jahr 2007 auszugleichen», heißt es.

Auch besserverdienende Eltern müssten starke Verluste hinnehmen. «Deutlich an Kaufkraft verloren hat das Elterngeld auch für Personen, die den Höchstsatz beziehen, der bei einem Inflationsausgleich von 1.800 Euro auf 2.480 Euro hätte steigen müssen», schreibt das IW.

Der Höchstsatz beim Elterngeld wurde jahrelang nicht nach oben angepasst. Dies führt dazu, dass immer mehr Familien wegen steigender Einkommen den Höchstsatz von 1.800 Euro monatlich erreichen. «Soll das Elterngeld wie bisher wirken, sollte das Sicherungsniveau auch für Familien mit höheren Einkommen real und nicht nur nominal erhalten bleiben, wofür der Inflationsausgleich unumgänglich ist», fordert das Institut.

Ampel-Bilanz: Einschnitte statt Verbesserungen beim Elterngeld

Zum Elterngeld hatte die gescheiterte Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und SPD bei Amtsantritt deutliche Verbesserungen versprochen. Unter anderem heißt es im Koalitionsvertrag dazu: «Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.» Eingelöst wurde das nicht. Stattdessen gab es Kürzungen bei der Bezugsgrenze für höhere Einkommen und beim parallelen Bezug beider Elternteile.

Ab April 2025 wird das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur noch an Mütter und Väter ausgezahlt, deren zu versteuerndes gemeinsames Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht übersteigt. Im April dieses Jahres wurde die Grenze bereits von 250.000 Euro auf 175.000 Euro gesenkt. Zuvor lag sie bei 300.000 Euro.

dpa