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Tarifabschluss für Ärzte an Unikliniken

Nach langem Ringen und Warnstreiks steht fest: Für rund 20 000 Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken gibt es zum 1. April vier Prozent mehr Gehalt – und zum 1. Februar 2025 Jahres weitere sechs Prozent.

Im Tarifstreit für die Ärztinnen und Ärzte an bundesweit 23 Unikliniken hatte es wiederholt Warnstreiks gegeben.
Foto: Patrick Pleul/dpa

In den Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an mehr als 20 Universitätskliniken wurde eine Einigung erzielt: „Die Vereinbarung sieht eine lineare Gehaltserhöhung in einer Gesamthöhe von zehn Prozent vor“, teilten der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am Donnerstagabend mit.

Laut Angaben steigen die Gehälter der Ärzte in einem ersten Schritt zum 1. April 2024 um vier Prozent und in einem zweiten Schritt zum 1. Februar 2025 um sechs Prozent.

Des Weiteren wird die wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden verkürzt – ohne eine Gehaltskürzung. Die Ärztinnen und Ärzte an den betroffenen Unikliniken sind nun auf dem gleichen Stand wie ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Krankenhäusern, wo bereits seit langem eine 40-Stunden-Woche im Tarifvertrag festgelegt ist.

Für eine Reihe von Unikliniken gilt der Abschluss nicht

Im Tarifstreit für die Ärztinnen und Ärzte an bundesweit 23 Unikliniken gab es mehrere Warnstreiks. Der Marburger Bund hatte in den Verhandlungen mit der TdL eine Gehaltserhöhung von 12,5 Prozent für 20.000 Ärztinnen und Ärzte gefordert. Die Tarifparteien haben sich zu Wochenbeginn geeinigt und die Tarifgremien beider Seiten haben zugestimmt, teilte der Marburger Bund mit. In einigen Unikliniken gilt die Einigung jedoch nicht, da dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten – darunter Berlin und Hamburg.

Die Verhandlungsführerin der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), sagte laut Mitteilung: «Beide Tarifvertragsparteien haben Verantwortung übernommen und in der fünften Verhandlungsrunde eine tragfähige Einigung erzielt». Weitere vereinbarte Verbesserungen beträfen die Planbarkeit der Arbeit, die Arbeitszeitdokumentation und die Arbeit in den Abendstunden. 

Neu definiert wird laut Marburger Bund ab 1. April der für Zuschläge maßgebliche Zeitraum für Nachtarbeit, so die Gewerkschaft. Diese beinhaltet nun die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Bisher begann der Zeitraum erst um 21 Uhr. Besonders schmerzhaft sei allerdings «die beharrliche Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu tarifieren.» Das sei mehr als nur ein Wermutstropfen. 

dpa