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Wurde Terrorverdächtiger von Hof absichtlich angeschwärzt?

Mit Macheten Bundeswehrsoldaten töten: Wegen dieses angeblichen Vorhabens saß ein Syrer im Gefängnis. Nun ist er wieder auf freiem Fuß – und die Ermittler nehmen den Hinweisgeber ins Visier.

Die Ermittler waren zunächst davon ausgegangen, dass der Mann Bundeswehrsoldaten in der Innenstadt von Hof töten wollte. (Archivbild)
Foto: Pia Bayer/dpa

Ein 27-jähriger Syrer plant laut einem Hinweisgeber, mit zwei Macheten in der Innenstadt von Hof in Oberfranken möglichst viele Bundeswehrsoldaten während ihrer Mittagspause zu töten. Als Beweis zeigt er einen Rucksack mit einer Machete, die ihm gehört.

Die Ermittler reagieren schnell: Mitte September wird der 27-Jährige in Oberfranken festgenommen. Aufgrund des Terrorverdachts wird er in Untersuchungshaft genommen. Einige Monate später wird entschieden, dass der Syrer freigelassen wird, da die Ermittlungen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat eingestellt werden. Stattdessen untersucht die Generalstaatsanwaltschaft München nun einen anderen Verdacht: Hat der Hinweisgeber den 27-Jährigen absichtlich fälschlicherweise als Terrorverdächtigen beschuldigt?

Streit bei Drogengeschäften als Auslöser?

Ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wurde bereits eingeleitet, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich um eine falsche Beschuldigung im Zusammenhang mit einem Streit über mögliche Drogengeschäfte handelt. Die Staatsanwaltschaft Hof untersucht derweil den Verdacht auf Handel mit Betäubungsmitteln.

Nach der Festnahme Mitte September war die Aufregung wegen der möglichen Anschlagspläne – wenige Tage nach dem mutmaßlichen Terroranschlag auf das israelische Generalkonsulat in München – groß gewesen. Oberbürgermeisterin Eva Döhla (SPD) sagte, etwas Vergleichbares habe es in der Stadt bisher «noch nie» gegeben, die Ermittler hätten offenbar ein schlimmes Verbrechen verhindert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, die Festnahme zeige, die Ermittlungsbehörden handelten «bei Verdacht sofort, denn der Schutz unserer Bevölkerung steht an oberster Stelle». 

Auch Islamismus-Verdacht erhärtet sich nicht

Der Anschlagsverdacht, der vom Hinweisgeber geäußert wurde, hat sich während der Ermittlungen nicht bestätigt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit. Ebenso konnte nicht nachgewiesen werden, dass der 27-jährige Syrer, wie zunächst vermutet wurde, Anhänger einer radikal-islamischen Ideologie ist. Am 7. November wurde der Mann wieder freigelassen.

Entschädigung für Untersuchungshaft

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft betonte nach der Aufhebung des Haftbefehls, die Festnahme des Mannes sei nach dem Hinweis auf dessen Umfeld dennoch gerechtfertigt gewesen. «Diese Aussage war zunächst per se schlüssig», sagte der Sprecher. Untermauert worden sei die Beschuldigung durch den Rucksack und die Machete. Ein dringender Tatverdacht sei gegeben gewesen. Dem ehemals Terrorverdächtigen stehe nach der Untersuchungshaft nun eine Entschädigung zu.

Der Syrer ist laut den Ermittlern vor einem Jahrzehnt nach Deutschland gekommen. Er hat angeblich sogenannten subsidiären Schutz. Dieser begrenzte Schutz gilt für Personen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber überzeugende Gründe vorlegen, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden drohen – beispielsweise durch Bürgerkrieg.

Nach den Angaben war keine Abschiebung geplant, obwohl der 27-Jährige in Österreich wegen Schleusung verurteilt und zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Er wurde Ende April 2019 aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er einige Monate dort verbracht hatte.

dpa